Zuletzt aktualisiert am 21.03.23 um 12:11 Uhr

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Düngeverordnung: Rote Gebiete in NRW

Bis Ende 2020 mussten die Länder die roten Gebiete ausweisen. Die EU-Kommission will diese Neuausweisung nicht akzeptieren. Nun sollen die Gebiete 2022 neu ausgewiesen werden.

Die mit der Reform von 2020 ausgehandelte Neuausweisung der roten Gebiete werden von der EU-Kommission nicht akzeptiert. 2022 stehen nun erneut neue Ausweisungen in allen Ländern an, um Strafzahlungen in Höhe von rund 850.000 € pro Tag gegen Deutschland abzuwenden.

Am 27. April 2020 wurde die neue Düngeverordnung durch den Bundesrat verabschiedet; seit dem 1. Mai 2020 ist sie in Kraft. Mit der Novellierung wurde der Nährstoffvergleich durch die Dokumentation der tatsächlichen Düngungsmaßnahmen abgelöst. Zudem wurden bundesweit einheitlicher Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten festgelegt.

Die Bundesländer mussten bis Ende 2020 entsprechend der Vorgaben einer Bundesverwaltungsvorschrift belastete Gebiete, die sogenannten "roten Gebiete" nach einheitlichen Kriterien auszuweisen.

NRW habe bereits im März 2020 mit der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt.

Die festgelegten Maßnahmen für nitratbelastete Gebiete sind ab dem 1. Januar 2021 rechtskräftig.

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