Düngeverordnung

Nitrat: Rote Gebiete in NRW steigen auf das Dreifache

In NRW gibt es jetzt Gewissheit: Ab Dezember fallen 507.394 Hektar in rote mit Nitrat belastete Gebiete. Damit ist ein Drittel der Landwirtschaftsfläche von Einschränkungen bei der Düngung betroffen.

Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hat am heutigen Donnerstag die Neuausweisung der roten Gebiete in NRW veröffentlicht. Danach fallen ab Dezember dieses Jahres 507.394 ha der landwirtschaftlichen Fläche in NRW in ein rotes mit Nitrat belastetes Gebiet. Bisher galt dies nur für 163.580 ha. Somit ergibt sich in NRW eine Vergrößerung der roten Gebiete um das 3,1-fache.

Bisher gibt es vom Landwirtschaftsministerium nur eine grobe Übersichtkarte mit der neuen Gebietskulisse. Die betroffenen Feldblockflächen sollen erst ab dem 1. Dezember 2022 im Internet unter https://www.elwasweb.nrw.de oder betriebsindividuell über das Düngeportal der Landwirtschaftskammer unter www.duengeportal-nrw.de abrufbar sein, teilt das Düsseldorfer Agrarministerium am Donnerstag mit.

"Verdichtung in betroffenen Regionen"

Neue rote Gebiete treten vor allem in den Regionen auf, in denen es schon bisher rote Flächen vorlagen. Es erfolge eine Verdichtung der roten Gebiete in schon bisher betroffenen Regionen, heißt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Nur wenige Regionen seien hingegen von Neuausweisungen betroffen, in denen bisher keine roten Flächen auftraten.

Die neue Landesdüngeverordnung wird am 30. November 2022 veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Ab dann gelten in allen roten Gebieten schärfere Vorschriften für die Düngung. Es sind die Gleichen, die bereits in den seit 2020 ausgewiesenen roten Gebieten gelten. Es änderte sich jetzt zwar die Nitratkulisse, nicht jedoch die damit verbundenen Verpflichtungen, heißt es aus dem NRW-Landwirtschaftsministerium dazu.

Schärfere Düngeregeln in roten Gebieten

Bundesweit müssen in roten Gebieten folgende Düngeregeln eingehalten werden:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland...


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