Warum ist mein Acker „rot“?

NRW: So werden rote Feldblöcke abgegrenzt und ausgewiesen

Das Landesumweltamt und die Landwirtschaftskammer NRW haben gemeinsam in einem komplizierten Verfahren die roten Feldblöcke in den Grundwasserkörpern abgegrenzt. Bis Ende Februar sind noch Änderungen möglich.

Die Aufregung um nitrat­belastete Gebiete ist auch drei Wochen nach Veröffentlichung der neuen Karten nicht verflogen. Viele Landwirte fragen: Warum sind meine Schläge plötzlich rot eingestuft? Und: Wie haben das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) und die Landwirtschaftskammer NRW die roten Feldblöcke abgegrenzt und ausgewiesen?

Ausweisung in vier Schritte

Maßgeblich ist eine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift. Sie lässt sich grob in vier Schritte gliedern.

Schritt 1: Zunächst werden die Grundwasserkörper ermittelt, die überhaupt zu untersuchen sind. Bisher war diese Frage einfach zu beantworten: Grüne Grundwasserkörper schieden aus, für die roten Grundwasserkörper ging das Prozedere weiter. Jetzt aber kommen alle Grundwasserkörper mit mindestens einer nitratbelasteten Messstelle aus dem Messstellennetz zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ins Verfahren. Das sind dann neben roten auch die grünen Grundwasserkörper, bei denen eben mindestens eine Messstelle als belastet gilt. Diese Änderung gegenüber den Vorjahren sorgt jetzt vielerorts in „grünen“ Regionen für böse Überraschungen.

Wann gilt eine Messstelle als belastet? Sie muss entweder den Nitrat-­Schwellenwert von 50 mg/l Wasser überschreiten oder eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 mg/l mit steigendem Nitrattrend aufweisen. Die Nitratwerte...


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