Am Dienstag hat das Kabinett in Düsseldorf die neue Landesdüngeverordnung verabschiedet. Wichtigste Änderungen sind eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete und damit eine deutliche Verkleinerung der Regionen, in denen besondere Auflagen bei der Düngung gelten. Hintergrund des Ganzen sind aktualisierte Messergebnisse und Modellierungen.
Auf Ebene der Feldblöcke
Die Verordnung sollte noch am Dienstag, nach Redaktionsschluss dieser Wochenblatt-Ausgabe, von Ministerpräsident Armin Laschet und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser unterzeichnet werden und wird sehr schnell in Kraft treten. Zuvor hatte eine Anhörung unter anderem der Umwelt- und Landwirtschaftsverbände stattgefunden. „Mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren klar abgegrenzte Feldblöcke, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen“, erläuterte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Anpassung.
Wasserqualität verbessert
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Danach ist der Anteil der nitratbelasteten Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 %im Monitoringzyklus der Jahre 2007 bis 2012 auf aktuell knapp 26 %im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013 bis 2018 zurückgegangen.Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen.
Darauf aufbauend wurde eine neue Gebietskulisse skizziert. Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene. Dadurch werden etwa 90 % aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.Die neue Gebietskulisse ist in der Abbildung dargestellt. Im Ergebnis umfasst die betroffene Fläche, auf der besonderer Handlungsbedarf besteht, eine landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt rund 303.000 ha. Dies entspricht 19,4 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen. Anders ausgedrückt sind es nur knapp 37 % der bisherigen Kulisse der nitratbelasteten „roten“ Grundwasserkörper nach § 13 der Düngeverordnung.
Ministerin Heinen-Esser bewertet die Änderung zusammenfassend so: Mit der neuen Änderungsverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete stärker differenziert, damit weitergehende Maßnahmen genau dort angewandt werden können, wo sie notwendig sind. So werden zielgenau die Anforderungen an den Grundwasserschutz erfüllt, ohne die Landwirtschaft unverhältnismäßig zu belasten“.
Die neue, differenzierte Gebietskulisse kann im Internet auf Feldblockebene eingesehen und abgerufen werden: www.elwasweb.nrw.de