WLV zu Roten Gebieten: „Ohne Verursachergerechtigkeit fehlen Akzeptanz und Perspektive!“

Der WLV-Vorstand kritisiert die angekündigte Verfahrensänderung bei der Ausweisung „roter Gebiete" und fordert einzelbetriebliche Betrachtung in der Düngeverordnung.

Deutschland muss bei der Ausweisung der roten Gebiete nachbessern. Mitte Februar hat die Bundesregierung daher ihren Vorschlag für die Neuausweisung ab 2023 bei der EU vorgelegt. Auch wenn dieser nicht veröffentlicht wurde, sind einige Punkte bekannt: die bisherige Modellierung der Stickstoffeinträge soll entfallen, die belasteten Gebiete bundesweit um rund ein Drittel zunehmen. Offen ist, ob die Europäische Kommission den Vorschlag akzeptiert.

Auch für Westfalen-Lippe ist zu befürchten, dass die als belastet ausgewiesene Fläche deutlich wachsen wird. Eventuell wird sich die Kulisse mehr als verdoppeln. Nach intensiver Aussprache hat sich der WLV-Vorstand vergangene Woche auf folgende Positionen verständigt:

  • Die Ausweisung großer roter Gebiete alleine auf Grundlage von Messstellen und statistischer Verfahren ist nicht verursachergerecht und wird von der Landwirtschaft nicht akzeptiert. Angesichts der weitreichenden Einschränkungen für betroffene Betriebe befürchtet der WLV, dass die Ausweisung künftig noch stärker als jetzt bereits Gutachter und Gerichte beschäftigen wird.
  • Die Modellierung der Stickstoffeinträge bei der Ausweisung roter Schläge trägt in besonderem Maße zur Fachlichkeit und Verursachergerechtigkeit bei. Das Land NRW hat hier unter Federführung des LANUV und begleitet von Akteuren aus unterschiedlichen Institutionen und Verbänden ein wissenschaftlich fundiertes Modell entwickelt, das den aktuell erforderlichen Minderungsbedarf an Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft aufzeigt. Anstatt solche Modelle zu streichen, erwartet der WLV von der Europäische Kommission, dass sie solche Ansätze unter Einbezug einzelbetrieblicher Daten für die künftige Düngepolitik nutzt, zumal in vielen anderen Bereichen der Umwelt- und Klimapolitik großer Wert auf Modelle gelegt wird. Hier ist auch der Einsatz der Bundesregierung gefordert.
  • Betriebe, die nachweislich bereits besonders gewässerschonend wirtschaften, müssen von verschärften Auflagen befreit werden. Nur so bieten sich betroffenen Betriebe Perspektiven und Anreize für Verbesserungen. Wenn eine Berücksichtigung der aktuellen Bewirtschaftung nicht bei der Gebietsausweisung möglich ist, muss dies in der Düngeverordnung zwingend und schnellstmöglich verankert werden.

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