Düngeverordnung nachbessern

Passend zum Beginn der "Güllesaison" am 1.Februar fordert der Ring der Landjugend, bei der neuen Düngeverordnung nachzubessern.

Viele junge Landwirte sehen ihre Offenheit und ihr Engagement beim Grundwasserschutz nicht gewürdigt. In einer Pressemitteilung fordert der Ring der Landjugend, der die Landwirte der westfälischen Landjugend-Verbände und des Junglandwirteforums vertritt, die Rücknahme strenger Vorgaben.

So lauten die Forderung im Detail:

  • Die Stickstoffüberschüsse jeder Gemeinde müsste den Landwirten unbedingt zugänglich gemacht werden. Die Stickstoffüberschüsse hätten in jeder Gemeinde einen großen Anteil daran, ob die Feldblöcke in der Gemeinde als belastet angesehen werden oder nicht. Die Landwirte hätten starke Beeinträchtigungen durch „rote“ Feldblöcke. Daher müssten sie wissen, auf welcher Datengrundlage diese Einschränkungen von ihnen in Kauf genommen werden müssen.
  • Das Denitrifikationsvermögen der Böden muss einfach und übersichtlich dargestellt werden. Am einfachsten wäre eine Integration in das Programm „ElwasWeb“. Bislang sei das nur sehr schwierig einzusehen. Zur Erklärung: Das Denitrifikationsvermögen hat großen Einfluss auf das Ergebnis der Ausweisung der roten Feldblöcke.
  • Landwirte sollten von den Auflagen befreit werden, wenn sie über einen Schlag- bzw. feldblockbasierten Nährstoffvergleich nachweisen können, dass sie den Stickstoffüberschuss des entsprechenden Feldblocks nicht überschreiten.
    Landwirte könnten heute schon durch besonders stickstoffreduzierte Fütterung, deutlich weniger Stickstoff emittieren, als in den Tabellenwerten angenommen wird. Genauso könnten sie durch moderne Technik den mineralischen Düngereinsatz effizienter machen und dadurch den mineralischen Düngerverbrauch verringern.

    Diese Betriebe würden durch die gemeindeweite Ausweisung des N Überschusses allgemein in Haftung genommen, obwohl sie bereits vorbildlich wirtschaften. Für diese Betriebe müsse der Schlag-/bzw. feldblockbasierte Nährstoffvergleich als Berechnungsgrundlage dienen. Die Landwirtschaftskammer könne mit dem „Düngeportal“ bereits eine geeignete Plattform anbieten, um diese Daten zu erfassen.


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