Auch in NRW Klagen gegen die Düngelandesverordnung?

Ein Gericht hat die Düngelandesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Das wünschen sich einige Landwirte auch für NRW. Der WLV rät zur Vorsicht, will aber bei gezielten Klagen unterstützen.

Das „Paukenschlag-Urteil“ aus Mecklenburg-Vorpommern verbreitete sich rasend schnell unter den Landwirten: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Düngelandesverordnung von 2019 und 2020 Anfang November für unwirksam erklärt. „Geht doch, endlich folgt ein Gericht den Argumenten der Landwirte! Wir sollten auch in NRW klagen und den Schwachsinn mit der Landesdüngeverordnung beenden“, war die schnelle Forderung aus der Praxis.

Ein Pyrrhussieg?

Das könnte allerdings ein Schnellschuss sein, bei dem die Landwirte zunächst mehr Einschränkungen bei der Düngung haben als jetzt, verdeutlichte Dr. Jörn Krämer am Dienstag (16.11.2021) auf der WLV-Vorstandssitzung. Denn: „Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass das Land sogenannte Stützstellen bei der Ausweisung der Roten Gebiete nicht berücksichtigt hat. Dieser Verfahrensschritt hätte aber bei dem vom Land gewählten Regionalisierungsverfahren zwingend durchgeführt werden müssen. NRW ist bei der Gebietsausweisung anhand von hydrogeologischen sowie hydraulischen Kriterien einen etwas anderen Weg gegangen als Mecklenburg-Vorpommern, der am Ende aber zu ähnlichen Ergebnissen führt“, sagte der WLV-Umweltreferent. Konsequenz des Greifswalder Urteils: Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss die Roten...


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