Eine Neuausweisung der roten Gebiete (wir berichteten) würde in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich zu einer Ausweitung dieser führen, so das NRW-Landwirtschaftsministerium (MULNV) auf Wochenblatt-Nachfrage. Die Konsequenzen ließen sich abschließend aber erst nach Vorliegen der neuen Ausweisungsmethodik berechnen.
„Sofern es zu einem Wegfall der emissionsbasierten Differenzierung kommen sollte, wäre dies fachlich und politisch nicht nachvollziehbar“, verdeutlicht Ressortchefin Ursula Heinen-Esser. Die Gebiete seien in enger Abstimmung und nach Maßgaben des Bundes ausgewiesen worden. Heinen-Esser sieht Berlin in der Pflicht: „Wir erwarten von der Bundesregierung, weiterhin für die Akzeptanz der Modellierung zu kämpfen und schnellstmöglich Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu schaffen.“
"Düngeverordnung noch einmal anpacken"
Das MULNV macht zudem klar: NRW setze sich weiterhin für möglichst verursachergerechte Anforderungen an die Düngung ein. Sofern es zu Anpassungen kommen sollte, müssten verschärfte Maßnahmen zukünftig anhand einzelbetrieblicher Risikokriterien wie dem individuellen Bilanzüberschuss differenziert werden können. „Dazu wird der Bund kurzfristig die Düngeverordnung noch einmal anpacken müssen“, so Heinen-Esser. Zur Abwendung des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens sei dies aufgrund zeitlicher Fristen laut MULNV jedoch nicht mehr umzusetzen.
Lesen Sie mehr: