Landesdüngeverordnung NRW

Düngung NRW: Was gilt ab 2021?

Die Verwaltung muss bis Ende des Jahres eine neue Landesdüngeverordnung NRW erarbeiten. Der aktuelle Entwurf zeigt: Es gibt Erleichterungen, Verschärfungen – und offene Fragen.

Es sind entscheidende Wochen für die Düngepraxis in den kommenden Jahren – nicht auf dem Feld, sondern in den Büros der Landesverwaltung: Bis Ende des Jahres müssen die Bundesländer ihre Kulissen für nitrat- bzw. phosphatbelastete Gebiete überarbeiten. Auf den als mit Nitrat belastet ausgewiesenen Schlägen gelten ab 1. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen wie die Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs um 20 %.

Darüber hinaus muss jedes Bundesland mindestens zwei weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, die Gewässer in den belasteten Kulissen vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat schützen sollen. Das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf hat dazu in der vergangenen Woche eine Verbändeanhörung eröffnet.

Wichtige Fragen offen

Auffällig dabei: Die bedeutende Frage aus der Landwirtschaft nach den konkreten Kulissen der belasteten Gebiete lässt der Entwurf zur Landesdüngeverordnung unbeantwortet. Er enthält keine Karten, und somit auch keine Einteilung in „Grüne“ bzw. „Rote Gebiete“. Offen ist somit, welche Änderungen es zu den Einteilungen der Kulissen und Karten zur Landesdüngeverordnung vom 31. März 2020 gibt.

Der Entwurf zur neuen Landesdüngeverordnung verweist aktuell dazu auf die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiete nach bundeseinheitlichen Kriterien. In dem Entwurf geht es vor allem auf die zusätzlichen Anforderungen, die das Land plant.

Nitrat und Phosphat

In den nitratbelasteten Gebieten soll sich die schon...


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