Es sind entscheidende Wochen für die Düngepraxis in den kommenden Jahren – nicht auf dem Feld, sondern in den Büros der Landesverwaltung: Bis Ende des Jahres müssen die Bundesländer ihre Kulissen für nitrat- bzw. phosphatbelastete Gebiete überarbeiten. Auf den als mit Nitrat belastet ausgewiesenen Schlägen gelten ab 1. Januar 2021 verschärfte Maßnahmen wie die Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs um 20 %.
Darüber hinaus muss jedes Bundesland mindestens zwei weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, die Gewässer in den belasteten Kulissen vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat schützen sollen. Das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf hat dazu in der vergangenen Woche eine Verbändeanhörung eröffnet.
Wichtige Fragen offen
Auffällig dabei: Die bedeutende Frage aus der Landwirtschaft nach den konkreten Kulissen der belasteten Gebiete lässt der Entwurf zur Landesdüngeverordnung unbeantwortet. Er enthält keine Karten, und somit auch keine Einteilung in „Grüne“ bzw. „Rote Gebiete“. Offen ist somit, welche Änderungen es zu den Einteilungen der Kulissen und Karten zur Landesdüngeverordnung vom 31. März 2020 gibt.
Der Entwurf zur neuen Landesdüngeverordnung verweist aktuell dazu auf die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiete nach bundeseinheitlichen Kriterien. In dem Entwurf geht es vor allem auf die zusätzlichen Anforderungen, die das Land plant.
Nitrat und Phosphat
In den nitratbelasteten Gebieten soll sich die schon geltende Pflicht zur Analyse von Wirtschaftsdüngern sowie von organischen bzw. organisch-mineralischen Düngemitteln vor dem Aufbringen fortsetzen. Ausgenommen von der Pflicht zur Ermittlung von Gesamt-Stickstoff (N), verfügbarem N oder Ammonium-N und Gesamtphosphat ist der Festmist von Huf- oder Klauentieren. Neu ist eine Schulungspflicht: Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten Gebieten liegen, müssen alle drei Jahre an einer Düngeschulung teilnehmen, die auf eine Erhöhung der Nährstoffeffizienz ausgerichtet sein soll.
Erstmalig enthält die Landesdüngeverordnung Maßnahmen zu Phosphat. Vorgesehen ist auch hier die Pflicht zur Analyse von Wirtschaftsdüngern sowie von organischen bzw. organisch-mineralischen Düngemitteln vor dem Aufbringen. Ebenso müssen Betriebsleiter mit Flächen in phosphatbelasteten Gebieten alle drei Jahre eine Düngeschulung besuchen. Diese muss sich mit der Senkung von Phosphateinträgen in Oberflächengewässer befassen. Als dritte Maßnahme plant die Landesregierung verschärfte Abstandsauflagen zu Gewässern. So müssen Landwirte in den phosphatbelasteten Gebieten einen Abstand von 5 statt 4 m zu Gewässern einhalten, wenn keine Grenzstreueinrichtung vorhanden ist oder die Streubreite nicht der Arbeitsbreite entspricht.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass bereits bei Hangneigungen von mindestens 10 % zum Gewässer die strengeren Regeln gelten, die laut Düngeverordnung erst ab mindestens 15 % Hangneigung vorgeschrieben sind (z.B. Abstand von 10 statt 5 m, in dem keine Düngemittel aufgebracht werden dürfen).
Die Landesdüngeverordnung führt aber auch Erleichterungen für bestimmte Betriebe fort, deren Schläge ausschließlich außerhalb der belasteten Kulissen liegen. Vorgesehen ist die Ausnahme von den Aufzeichnungspflichten der Düngebedarfsermittlung und der Düngemaßnahmen für die Betriebe, die bisher von der Erstellung eines Nährstoffvergleichs befreit waren. Dazu zählen z.B. Betriebe, die weniger als 30 ha bewirtschaften, höchstens 3 ha Gemüse oder Erdbeeren anbauen, einen Nährstoffanfall von maximal 110 kg N/ha aus eigener Tierhaltung aufweisen und keine Wirtschaftsdünger bzw. Gärreste aufnehmen.
Gemischte Bewertung
Der Entwurf konkretisiert die früheren Ankündigungen von NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser zur Änderung der Landesdüngeverordnung.
Auf deutliche Kritik des WLV stößt der Vorschlag zur Verschärfung der Abstandsauflagen bei hängigen Flächen. Bei der Schulungspflicht fordert der WLV, Schulungen durch die Landwirtschaftskammer NRW z.B. bei Fortbildungen auf Modellbetrieben anzurechnen.
Mit der Ausnahme des Festmist von Huf- oder Klauentieren von der Analysepflicht greift die Landesregierung einen wichtigen Kritikpunkt von Landwirtschaftsverbänden an der methodischen Schwierigkeit bei der Probenahme beim Festmist vor dem Aufbringen auf. Positiv ist weiter, dass das Land den Spielraum der Düngeverordnung für Erleichterungen hinsichtlich der Dokumentation in den unbelasteten Bereichen weiter ausschöpfen möchte.
Karten dauern noch
Die für die Praxis entscheidende Veröffentlichung der Karten bzw. Einteilung in „Grüne“ bzw. „Rote Gebiete“ dauert noch. Die abschließenden Berechnungen und Modellierungen würden laufen, teilt ein Sprecher des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage des Wochenblatts mit. Bis Jahresende sollen valide Zahlen vorliegen. pl
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