WLV und LsV

Rote Gebiete NRW: Sechs Forderungen

Die neuen Karten zu den nitratbelasteten Flächen ("rote Gebiete") in NRW erhitzen die Gemüter. Sechs konkrete Forderungen von WLV und LsV.

Baff, verwundert und stocksauer sind viele Landwirte, nachdem die NRW-Landesregierung vergangene Woche die Liste nitratbelasteter Flächen veröffentlicht hat. Denn plötzlich stecken die Landwirte in einem „roten Gebiet" und müssen verschärfte Auflagen erfüllen - obwohl vorher alles in grünem Bereich war.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und "Land schafft Verbindung - NRW" (LsV -NRW) haben sich dazu auf sechs zentrale Forderungen und Positionen verständigt:

  1. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) muss so schnell wie möglich transparent und nachvollziehbar begründen, warum einzelne Flächen als belastet ausgewiesen werden. Hierzu bieten sich insbesondere Erklär-Videos und Fragen-Antworten-Listen an.
  2. Das LANUV muss umgehend eine zentrale Clearingstelle einrichten, um Streitfälle unbürokratisch zu lösen.
  3. Betriebe müssen von verschärften Auflagen befreit werden, wenn sie über Stickstoffbilanzen nachweisen, dass ihre Bewirtschaftung nicht zu hohen Nitrateinträgen führt.
  4. Das Verfahren zur Gebietsausweisung muss stärker unbelastete Messstellen berücksichtigen. Hierzu eignet sich das so genannte Regionalisierungsverfahren.
  5. Ausgangspunkt der Ausweisung bleiben die Grundwassermessstellen. Daher sind die Maßnahmen zur Evaluierung und Ertüchtigung von Messstellen fortzuführen.
  6. Falls sich betroffene Mitgliedsbetriebe dazu entscheiden sollten, gegen die Ausweisung betrieblicher Flächen als nitratbelastet den Rechtsweg zu beschreiten, wird der WLV auf Wunsch eine rechtliche Beratung zur Verfügung stellen.


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