Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium begrüßt die vom Bundesrat verabschiedete Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. „Dies war der nächste wichtige Schritt, um auch bundesweit Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit für Landwirte zu erlangen. Es freut mich, dass wir mit unserem Ansatz der Binnendifferenzierung und unserer Landesdüngeverordnung wesentliche Grundlagen für die Festlegung auch des bundesweiten Rahmens beisteuern konnten“, sagt Ministerin Ursula Heinen-Esser auf Wochenblatt-Nachfrage.
NRW habe bereits im März 2020 mit der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt. Diese Methodik sei weitgehend in die Verwaltungsvorschrift eingeflossen.
Kaum Änderungen in NRW erwartet
Deshalb geht das Ministerium davon aus, dass es in NRW im Vergleich zu den bereits im März mit der Novelle der Landesdüngeverordnung neu ausgewiesenen Gebieten nur sehr wenig Änderungen geben wird. Die insgesamt betroffene Fläche werde sich höchstens leicht erhöhen.
Erstmalig in NRW ausgewiesen würden zudem Gebiete in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern, die nachweislich durch Phosphateinträge aus der Landwirtschaft belastet seien. Dort werden zusätzliche Anforderungen für die Phosphatdüngung gelten, um diese Einträge zu mindern, kündigt das Ministerium an. Neben einer verpflichtenden Analyse der eingesetzten Wirtschaftsdünger, die auch in den nitratbelasteten Gebieten gelte, soll es verpflichtende Schulungen zur optimalen und gewässerschützenden Phosphatdüngung geben. Auch strengere Abstandsregeln zu Gewässern seien in der Diskussion.
„Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unsere Gewässer effektiv schützen, ohne die Landwirte zu überfordern. Eine differenzierte Herangehensweise ist dabei die Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen“, so Heinen-Esser.
Neue Landesdüngeverordnung ab 2021
Die neue Landesdüngeverordnung mit den in diesen Gebieten geltenden strengeren Anforderungen muss zum 1.1.2021 in Kraft treten. Ab Anfang Oktober ist laut Ministerium die Beteiligung der Verbände an dem Verordnungsentwurf vorgesehen. Bis Ende des Jahres müsse daher auch die neue Kulisse der betroffenen Gebiete veröffentlicht sein.