Bis Ende November müssen alle Bundesländer die Kulissen der mit Nitrat belasteten Gebiete neu ausweisen. Denn die EU-Kommission ist unzufrieden mit der bisherigen Ausweisung der sogenannten „roten Gebiete“ in Deutschland. Daraufhin hat Berlin bundesweit die Vorschriften zur Gebietsausweisung verschärft. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der emissionsbasierten Binnendifferenzierung durch Abgleich des Stickstoff-Saldos mit dem maximal duldbaren Stickstoff-Eintrag.
Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium wollte – anders als zunächst angekündigt – vor Redaktionsschluss nichts zur künftigen Größe der Nitrat-Gebietskulisse sagen. Nach Wochenblatt-Informationen soll diese aber bei rund 507.000 ha liegen. Das wäre ziemlich genau ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW.
Dreimal mehr rot
Der Zuwachs wäre heftig: Aktuell umfasst die Kulisse rund 164.000 ha. Die roten Gebiete würden sich somit verdreifachen. Damit würde NRW zu den Bundesländern gehören, die besonders stark von der Neuausweisung betroffen sind.
Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen hat NRW stark von der emissionsbasierten Binnendifferenzierung profitiert. Das heißt, auch innerhalb von potenziell belasteten Gebieten in einem Grundwasserkörper gab es viele Feldblöcke, in denen Landwirte ohne zusätzliche Einschränkung wirtschaften durften, wenn der berechnete Stickstoff-Saldo den maximal zulässigen Stickstoff-Eintrag nicht überschritten hat. Das greift nun nicht mehr.
Zum anderen ist für die Neuausweisung nun eine geänderte Grundwasserverordnung relevant. Sie schreibt vor, bei Grundwassermessstellen die Denitrifikation (Nitratabbau) im Grundwasser zu berücksichtigen. Gerade der zweite Punkt sorgt dafür, dass die roten Gebiete nicht auf die „erwarteten“ rund 400.000 ha steigen, sondern auf rund 500.000 ha.
Verschärfte Regeln
In diesen Gebieten gelten bundesweit verschärfte Düngeregeln:
- Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
- Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
- Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
- Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
- Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.
Jedes Bundesland muss zusätzlich mindestens zwei weitere Maßnahmen für belastete Gebiete festlegen. In NRW sind das derzeit die Pflicht zur Nährstoffanalyse von organischen Düngemitteln (mit Ausnahme von Festmist von Huf- oder Klauentieren) und die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz alle drei Jahre.
Wochenblatt berichtet
Wo die neuen roten Gebiete genau liegen und ab wann die verschärften Auflagen genau greifen, lässt sich jetzt noch nicht final sagen. Das dürfte das NRW-Landwirtschaftsministerium spätestens am Donnerstag dieser Woche beantworten. Das Wochenblatt berichtet dann schnellstmöglich und umfassend auf der Homepage. Dort können Sie sich unmittelbar informieren.
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