Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat in dieser Woche die aktuellen Karten zu den nitratbelasteten Gebieten in NRW veröffentlicht. Nach aktuellem Stand entfallen rund 350.000 ha landwirtschaftliche Fläche in die nitratbelastete Kulisse, das ist ein Anteil von etwa 22 % an der gesamten Landwirtschaftsfläche in NRW. Neu bei der Gebietsausweisung ist die ergänzende Betrachtung roter Messstellen in grünen Grundwasserkörpern. Die Berechnungen und Modellierungen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Rote Gebiete
Die nitratbelasteten Flächen liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland. Die Landwirte müssen hier zusätzliche Anforderungen bei der Düngung einhalten, die in der vor Weihnachten verabschiedeten Landesdüngeverordnung geregelt sind. Die Maßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2021, erläuterte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Mittwoch bei einem Pressegespräch. Und er verdeutlichte: NRW sei mit Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 bundesweit Vorreiter gewesen. In die bundesweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) seien wesentliche Elemente aus NRW eingeflossen. Es sei gelungen, die Ausgangskulisse in NRW von rund 1,2 Mio. ha auf nun rund 350.000 ha zu senken – eine Reduktion um rund 70 %.
Zwei Punkte offen
Dr. Bottermann machte klar, dass die Behörden die Zahlen bzw. Flächen akribisch sowie mit hohem Aufwand ermittelt hätten und diese aber von hoher Qualität seien. Denn das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland ruhe nur, die Ausweisung der Gebiete müsse jeder Prüfung Stand halten. Deshalb habe es gedauert. Und deshalb gebe es auch noch zwei kleine Lücken: Zum einen liege der neue Nährstoffbericht noch nicht vor, daher seien die alten Daten eingeflossen. Und zum anderen sei die detaillierte Abgrenzung von Teilflächen in roten Grundwasserkörpern noch nicht abgeschlossen. Er verspricht aber: „Bis spätestens Ende Februar 2021 werden alle Details berechnet und feldblockscharf ausgewiesen sein. Zum Start der Hauptdüngesaison herrscht Planungssicherheit für die Landwirte.“ Er rechnet nur mit kleinen Veränderungen zum jetzigen Stand, vermutlich sinke die belastete Fläche noch etwas.
Auch für Phosphat
Das Land NRW weist jetzt erstmalig auch eine durch Phosphat eutrophierte Kulisse aus. Sie umfasst rund 230.000 ha. Für die Bewirtschafter dieser Gebiete sieht die Landesdüngeverordnung verschärfte Auflagen vor, u. a. die verpflichtende Analyse für Wirtschaftsdünger und die Teilnahme an einer Düngeschulung alle drei Jahre.
Die Ausweisung sowohl der nitratbelasteten als auch der durch Phosphat eutrophierten Gebiete ist bundesweit einheitlich geregelt. Das Verfahren für Nitrat berücksichtigt u.a. die Nitratkonzentrationen von Grundwassermessstellen sowie Standorteigenschaften, insbesondere die Fähigkeit von Böden zum Abbau des Stoffes. Bei Phosphat sind dagegen die Konzentrationen in Oberflächengewässern und biologische Qualitätskomponenten maßgeblich. Zudem wird in diesem Ausweisungsverfahren modellbasiert ermittelt, ob die Landwirtschaft mehr als 20 % der Phosphateinträge verantwortet.
Bewertung des WLV
Für Hubertus Beringmeier bieten die jetzt veröffentlichten NRW-Karten eine erste Klarheit, welche Flächen als belastet angesehen werden. Diese dürften aber nur ein Zwischenschritt sein. „Die Landesregierung ist gefordert, die noch fehlende Abgrenzung von un- und belasteten Teilflächen in roten Grundwasser-körpern zügig und sachgerecht bis Ende Februar abzuschließen“, fordert der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV).
Beringmeier stellt klar: „Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe bekennen sich klar zum Gewässerschutz. Wir fordern aber eine sachgerechte und vor allem nachvollziehbare Ausweisung belasteter Teilgebiete. Dazu gehören in erster Linie valide Messstellen, die den landwirtschaftlichen Einfluss auf die Nitratkonzentration eindeutig belegen, und eine zielgenaue Abgrenzung der Kulissen um die belasteten Messstellen.“ Wichtig für die Akzeptanz der Neuregelungen sei auch die Beachtung des Verursacherprinzips. Betrieben, die besonders gewässerschonend wirtschaften, müssten die Möglichkeit haben, einzelbetriebliche Nährstoffbilanzen einzureichen.
Angesichts des Umfangs der nitratbelasteten Kulisse und der dort künftig geltenden Einschränkungen geht der WLV davon aus, dass Betriebe gegen die Gebietsausweisung klagen wollen. Hier prüft der WLV, ob und wie er betroffene Betriebe bei Klageverfahren rechtlich unterstützen kann.
Sie finden die Karten im ELWAS-Web unter https://www.elwasweb.nrw.de
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