von Simone Lantzerath und Stephan Jung, Landwirtschaftskammer NRW
Ab 2025 ist auch auf Grünland die Aufbringung von Gülle und Gärresten nur noch mit bodennaher Technik erlaubt. Für manche Flächen sind aber Ausnahmen möglich.
Wenn Betriebe die GLÖZ-8-Vorgaben mit Zwischenfrüchten oder Leguminosen erfüllen, haben sie bei angelegten Brachen freie Hand. Doch: Oft gibt es bessere Alternativen als Umbruch und Sommerungen.
Langsam sind immer mehr Flächen befahrbar – aber noch lange nicht alle mit schweren Güllefässern. Trotzdem sollten die Bestände schnell angedüngt werden.
Wo im Herbst noch Bodenherbizide ausgebracht werden konnten, haben diese meist sehr gut gewirkt. Aber auch hier gilt es jetzt, Flächen auf verbliebene Ungräser zu kontrollieren und diese zu...
Im Raps ist schon deutliches Wachstum zu beobachten. Bevor die Pflanzen den Bestand komplett schließen, können noch letzte Maßnahmen gegen Unkräuter und -gräser erfolgen. Rüssler fliegen jetzt...
In Naturschutzgebieten ist die Anwendung vieler Pflanzenschutzmittel verboten. Betroffene Landwirte können aber Ausnahmen oder Erschwernisausgleiche beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier.