Drahtwürmer sind die Larven des Schnellkäfers und können unter anderem in Kartoffeln erhebliche Schäden anrichten. Sie werden im Boden primär durch CO2-Quellen angelockt, typische Quellen sind sich zersetzende oder frische Pflanzenteile. Um den Drahtwurmbefall einer Ackerfläche vor dem Pflanzen der Kartoffeln zu überprüfen, stehen verschiedene, einfache Nachweisverfahren für jeden Praktiker zur Verfügung:
Bei hoher Bodenfeuchte sollte man keimendes Getreide einsetzen. Hierfür eignet sich z. B. Weizen, der in Teebeuteln oder anderen geeigneten Behältnissen im Oberboden (etwa 5 cm tief) vergraben wird. Idealerweise sollte der Weizen für mindestens 24 Stunden vorquellen und im Anschluss rund 14 Tage vergraben bleiben, bis man ihn auf Befall überprüft.
Bei niedriger Bodenfeuchte eignen sich Kartoffelhälften. Diesen sollen ebenfalls rund 5 bis 10 cm vergraben und nach 14 Tagen auf Drahtwürmer kontrolliert werden.
Eine Herausforderung ist der häufig ungleichmäßige Befall von Flächen. Aus diesem Grund sollten die Köderstellen möglichst breit über die Fläche verteilt sein: Je mehr, desto genauer ist das Ergebnis, mindestens sollten es aber vier Stellen sein.
Mit einem Starkbefall ist zu rechnen, wenn...
- ... nach dem Auslegen von Ködern innerhalb von zwei Wochen mehrere Drahtwürmer zu finden sind.
- ... die Fläche bis vor zwei bis drei Jahren noch als Grünland bzw. für Feldfutterbau genutzt wurde oder als Brache diente.
- ... in der Vergangenheit bereits nennenswerte Drahtwurmschäden festzustellen waren.
Notfallzulassungen und reguläre Zulassungen gegen Drahtwurm
SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) hat eine Notfallzulassung gegen Drahtwurm in Kartoffeln mit einer Aufwandmenge von 15 kg/ha für den Zeitraum vom 1. März bis 28. Juni 2024 für 120 Tage erhalten. Die zugelassene Menge wird auf 90 000 kg begrenzt, ausreichend für ca. 6000 ha Fläche mit einem Starkbefall.
Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) hat ebenfalls eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Drahtwürmern erhalten. Diese gilt vom 19. Februar bis 17. Juni 2024 für 120 Tage und wurde für eine Menge von 105 000 kg, ausreichend für ca. 3500 ha Behandlungsfläche mit einem geringen bis mittleren Befall erteilt. Die Aufwandmenge liegt bei 30 kg/ha.
SpinTor GR (Wirkstoff: Spinosad) hat die Zulassung zur Bekämpfung von Schnellkäfer/Drahtwurm in Kartoffeln und Mais bis zum 30. April 2024 erhalten. Das Granulat wird mit 12 kg/ha als Saatreihenbehandlung mit Erdabdeckung ausgebracht. Das Mittel eignet sich wie Attracap primär für schwachen bis mittleren Befall. SpinTor GR ist wie auch Attracap für die Anwendung im Biolandbau geeignet.
Die Pflanzenschutzmittel Ercole und Karate 0.4 GR (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) dürfen ebenfalls regulär zur Drahtwurmbekämpfung eingesetzt werden. Die Aufwandmenge liegt bei 15 kg/ha.
Für Trika expert (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde bislang noch keine Notfallzulassung für die Saison 2024 erteilt.
Auflagen für die Produkte
Folgende Auflagen sind bei der Anwendung von SoilGuard 0.5 GR, Attracap, Spintor GR, Ercole und Karate 0.4 GR zu beachten:
Alle Granulate müssen mit einem Granulatstreugerät ausgebracht werden, welches vom Julius-Kühn-Institut (JKI) gelistet ist. Eine aktuelle Liste ist auf der Homepage des JKI einzusehen. Die Granulate sind vollständig in den Boden einzubringen. Sollten Granulate auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, so sind diese Granulate umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten. Keine Ausbringung der Granulate bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
Bei Spintor GR, Ercole, Karate 0.4 GR und SoilGuard 0.5 GR ist die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes rechtzeitig, spätestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates mit Erde sicherzustellen.
Zusätzliche Auflagen für die Pflanzenschutzmittel Ercole und Karate 0.4 GR: Keine Anwendung auf dränierten Flächen.
Zusätzliche Auflagen für das Pflanzenschutzmittel SoilGuard 0.5 GR: NW 601: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss mindestens ein Abstand von 20 m bei der Anwendung eingehalten werden.
Weitere Anwendungsbestimmungen sind dem Etikett oder auf der Homepage des BVL zu entnehmen.
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