Pflanzenbau aktuell

Pflanzenschutz: Ausnahmegenehmigungen in Naturschutzgebieten

In Naturschutzgebieten ist die Anwendung vieler Pflanzenschutzmittel verboten. Betroffene Landwirte können aber Ausnahmen oder Erschwernisausgleiche beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sieht seit September 2021 in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (ausgenommen Trockenmauern im Weinbau) Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel vor: Dazu zählen Herbizide sowie Insektizide mit Kennzeichnung als bienengefährlich (B1 bis B3!) oder als bestäubergefährlich (NN 410) und Pflanzenschutzmittel, die einen in Anlage 2 oder 3 der PflSchAnwV aufgeführten Stoff enthalten.

Jetzt Antrag stellen

Beim Pflanzenschutzdienst NRW können Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen auch im Bewirtschaftungsjahr 2024 Ausnahmen von diesem Verbot nach § 4 Abs. 2 PflaSchAnwV beantragen. Der Zeitraum der Antragstellung endet am 31. März 2024, Abweichungen sind nur im...


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