Afrikanische Schweinepest

Durchbruch bei Ferkeln

Sauenhalter in der Überwachungszone können aufatmen. Innerhalb des Kooperationsnetzwerks dürfen Ferkel jetzt bundesweit gehandelt werden.

Erste Lockerungen gab es Mitte Juli, als der Transport innerhalb der Zonen erlaubt wurde, Anfang August dann innerhalb der beiden Landkreise. „Das hat Entlastung geschaffen, da es doch einige leer stehende Mastställe gab“, urteilt Kreislandvolkvorsitzender Hermann Hermeling.

Hermann Hermeling ist Vorsitzender des Landwirt­schaftlichen Kreis­vereins Lingen. (Bildquelle: LWK Niedersachsen)

Den Durchbruch hat letzte Woche ein Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums gebracht. Seitdem ist die bundesweite Verbringung der Ferkel unter Auflagen erlaubt. Da gleichzeitig der Markt angesprungen ist, sinkt der Druck in den Sauenbetrieben.

Dass das Ministerium die Zügel gelockert hat, schreibt Hermeling der guten Ausgangslage zu. Der betroffene Betrieb hat das Seuchengeschehen sehr früh entdeckt. Die erforderlichen Maßnahmen folgten unverzüglich. Es handelte sich um einen Punkteintrag.

Zwei Blutproben die Woche

Zusätzlich wurde in den Restriktionszonen ein umfassendes Monitoringsystem aufgebaut. Neben Blutproben vorm Verkauf zieht jeder Betrieb wöchentlich zwei Blutproben von Falltieren. „Da Schweine durch ASP schnell verenden, würde ein infiziertes Tier sofort auffallen“, erklärt Hermeling.

Ganz entscheidend ist das Kooperationsnetzwerk. Viele Mäster und Ferkelerzeuger sind Mitglied in den regionalen Erzeugergemeinschaften Lingen, Grafschaft Bentheim, Aschendorf-Hümmling und Osnabrück. Befindet sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette, ist der Weg frei für die Verbringung der Ferkel.

Damit haben wir Neuland bei der Ferkelvermarktung aus Restriktionsgebieten betreten.

Ein Kooperationsvertrag fixiert die Produktionskette schriftlich. Ausgearbeitet hat ihn Elfriede Werdermann, Geschäftsführerin des Landwirtschaftlichen Kreisvereins der Grafschaft Bentheim. „­Damit haben wir Neuland bei der Ferkelvermarktung aus Restriktionsgebieten betreten“, betont Hermann Hermeling.

Auflagen für Mastbetriebe

Für Mastbetriebe außerhalb der Restriktionszone gelten Auflagen:

  • Der Betrieb sollte schweinefrei sein, da vorhandene Schweine ab Einstallung nicht mehr herkömmlich vermarktet werden können.
  • Das örtliche Veterinäramt muss die Übernahme der Ferkel genehmigen, ebenso die Landesbehörde.
  • Er tritt dem Kooperationsnetzwerk integrierter, spezialisierter Betriebe bei, ist Teil der Lieferkette.
  • Der Mäster unterliegt den Auflagen der Überwachungszone.
  • Er verpflichtet sich, detaillierte Hygienemaßnahmen einzuhalten.

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