Die gute Nachricht vorweg: Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen, konnten Ende vergangener Woche die ersten rund 1800 Schweine aus dem niedersächsischen ASP-Restriktionsgebiet im Emsland und der Grafschaft Bentheim geschlachtet worden. Dazu bereit erklärt hat sich das Unternehmen Manten aus Geldern am Niederrhein. Dort wurden die Schlachtkörper erst einmal ins Gefrierhaus gepackt. Die Lage ist nämlich schwierig.
Eingeschränkte Verwertung
Zwar hat man sich in NRW frühzeitig Gedanken über eine Verwertung von Schweinen aus den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten gemacht. Die wesentlichen Schlachtbetriebe in NRW haben überdies zugesagt, bei Auftreten eines Seuchenfalles im Gebiet ihrer Lieferanten die Schweine abzunehmen. Es gibt aber einige Klippen: Anders als bei Schlachtungen von Tieren aus Zone 1 nach ASP bei Wildschweinen droht bei Schlachtung von Schweinen aus Schutz- und Überwachungszonen nach Seuchenausbrüchen bei Hausschweinen unter anderem ein Entzug der Zulassung für den Kanada-Export. Das ist für viele Schlachter ein dickes Problem.
Solange das Restriktionsgebiet besteht, müssen die Schlachtkörper trotz aller vorhergehenden Untersuchungen mit dem so bezeichneten Kreuzinnenstempel versehen und das Fleisch erhitzt werden. Es ist also nicht beliebig verwertbar.
Mindererlöse vorprogrammiert
Dosenfleischhersteller im klassischen Sinne gibt es aber kaum noch. Auf diese Weise ließen sich nur noch einigen hundert Schweine verteilt auf mehrere Wochen verwerten. Eine Alternative ist die komplette Verarbeitung zu Brühwurst. Hier gibt es Signale verschiedener Hersteller, sich daran zu beteiligen. Die vom Verordnungsgeber gewünschte Erhitzungstemperatur von 70 °C ist für die Herstellung jedoch zu hoch. Die Qualität der Brühwurst leidet.
Außerdem führt eine Verarbeitung des Fleisches nur zu Wurst – ohne Verwertung der edlen Teilstücke – natürlich zu erheblichen Mindererlösen. Wenn die Schweine aus den Restriktionsgebieten überhaupt abgeholt werden, wissen die Bauern deshalb bis dato nicht, was sie für die Tiere erlösen.
Tierseuchenkasse gleich nicht aus
Die Tierseuchenkasse kann die Differenz zur aktuellen Notierung aus rechtlichen Gründen nicht ausgleichen. Landwirte mit Ertragsschadenversicherung hoffen auf entsprechende Zahlungen. Ganz sicher ist das aber offenbar aber auch nicht in allen Fällen. Und die Politik? In Ostdeutschland ist der Landkreis Rostock in Vorleistung gegangen, hat aber noch keine Ausgleichszusage durch das Land.
Unterstützung notwendig
Ob das in Niedersachsen anders läuft, bleibt abzuwarten. Bislang gab es dazu lediglich entsprechende Forderungen beispielsweise seitens der ISN. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland befürchtet dramatische Verluste bei den rund 300 Schweinehaltern im betroffenen Gebiet. Deshalb sei eine Härtefallregelung analog zu den Corona-Hilfen erforderlich. Beide Male seien es schließlich amtlich angeordnete Quarantänemaßnahmen, welche die Betriebe unverschuldet in finanzielle Not bringen. Zudem müsse alles dafür getan werden, um bei der EU eine Verkürzung der Restriktionszeiten von 90 auf 60 Tage zu erwirken.
Ferkel rücken nach
Denn die Mastschweine fressen und wachsen weiter. Sie blockieren wichtige Stallplätze, die dringend für die nachrückenden Ferkel frei werden müssten, denn in den Sauenbetrieben werden ständig weitere Tiere geboren. Die Landwirte hoffen jetzt, dass die Schlachtungen weiter gehen und ausgedehnt werden. Immerhin will die Westfleisch SCE in Kooperation mit dem Sauenschlachtbetrieb Uhlen aus Lengerich (Emsland) in der nächsten Woche einige Hundert dieser Schweine schlachten.
Angesichts der Schwierigkeiten rund um die Bezahlung und Verwertung der Schlachtkörper ist jetzt aber auch die Landesregierung in Hannover gefordert, ihren finanziellen Teil zur Lösung des Problems beizutragen. Und fast alle niedersächsischen Schlachter haben sich bislang ebenfalls vornehm zurückgehalten. Die Mäster und die Sauenhalter brauchen aber umgehend eine Lösung!
Lesen Sie mehr: