Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest

ASP: Zusätzliche Maßnahmen in NRW

Eine neue Vereinbarung verpflichtet alle Schweinehalter in NRW zu besonderen Maßnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

In einer gemeinsamen Vereinbarung haben sich jetzt das NRW-Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftsverbände, die Landwirtschafskammer sowie die NRW-Tierärzte­kammern und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau auf zusätzliche Präventivmaßnahmen gegen die ASP verständigt. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende des Jahres. Die Maßnahmen konkretisieren die bestehende Verantwortung aller Schweinehalter im Sinne des Artikels 10 des Tiergesundheitsrechtsakts und richten sich auch an Hobbyhalter.

ASP-Früherkennungssystem konkretisiert

Wichtig für Schweinehalter: Bei unspezifischen Krankheitsanzeichen muss ab sofort unverzüglich eine ASP-Ausschluss­untersuchung veranlasst werden. Der Tierarzt kann die repräsentativen Stichproben über das von der Tierseuchenkasse angebotene Früherkennungssystem in ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) einsenden und mit der Tierseuchenkasse abrechnen.

Außerdem wird ab sofort ein flächendeckendes Falltier-Monitoring mit virologischen Blutuntersuchungen etabliert. Es gilt für Schweine ab einem Alter von 60 Tagen:

  • Bis zu einem Tierbestand von 100 Tieren sind wöchentlich die ersten beiden verendeten oder notgetöteten Schweine zu untersuchen.
  • Ab mehr als 100 Tieren kommt es auf die Mortalitätsrate und das Alter an. Verendet mehr als 1% der Mast- oder Zuchttiere oder verenden mehr als 2 % der Aufzuchtferkel innerhalb von sieben Tagen, sind ebenfalls die erste beiden Schweine zu untersuchen.

Strikte Vorgaben zur Biosicherheit

Laut Vereinbarung sollen Schweinehalter

  • prüfen, ob alle notwendigen internen und externen Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen worden sind.
  • ein Besucherbuch für betriebsfremde Personen führen.
  • Wildschweinkontakt in allen Funktions- und Logistikbereichen unterbinden.
  • auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten.
  • organisches Beschäftigungsmaterial und Einstreu sechs Wochen wildschweinesicher lagern.
  • etc.

Die Vereinbarung finden Sie hier zum Download:

Tipps für mehr ASP-Schutz

Zur Unterstützung der Eigenkontrollen bietet die Tierseuchenkasse einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an.

Auf Nachfrage führen die Veterinärämter auf schweinehaltenden Betrieben in NRW kostenlose amtliche Biosicherheitschecks durch.

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