Verwaltungsgericht Minden verhängt Baustopp

Eilantrag gegen die Errichtung der „Riding-Ranch"

Das Verwaltungsgericht Minden hat den Bau einer Pferdepension in Bielefeld nach einem Eilantrag des BUND NRW gestoppt. Es ist kein landwirtschaftlicher Betrieb, der im Außenbereich privilegiert wäre.

Das Verwaltungsgericht Minden hat den Bau der „Riding-Ranch“ in Bielefeld gestoppt.

Den Bau hatte die Stadt Bielefeld genehmigt. Aber der Bund für Umwelt und Naturschutz in NRW (BUND NRW) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. Er sieht umweltbezogene Belange beeinträchtigt. Seiner Auffassung nach werde ein landwirtschaftlicher Betrieb vorgetäuscht, um eine Pferdesportanlage im Landschaftsschutzgebiet zu realisieren, welche hier nicht genehmigungsfähig sei. Das sei schon dem Bauantrag zu entnehmen. Also reichte die Umweltschutzvereinigung per Eilantrag Klage beim Verwaltungsgericht Minden gegen die Baugenehmigung ein.

Keine Landwirtschaft - kein Bauen im Außenbereich

Mit Erfolg. Vergangenen Montag ordnete die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND NRW an. Die Beigeladene, Barabara Hagedorn, darf daher vorerst nicht weiterbauen. Das teilen das Verwaltungsgericht und der BUND Bielefeld in ihren Pressemitteilungen mit.

Zur Begründnung des Gerichts heißt es: Das Vorhaben sei im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, unzulässig. Insbesondere handele es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der im Außenbereich privilegiert zulässig wäre. Beim Betrieb der Beigeladenen konnte die Kammer aufgrund der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht den Eindruck der erforderlichen Nachhaltigkeit und Rentabilität gewinnen. Das Wirtschaftlichkeitsgutachten enthielte zahlreiche fehlerhafte Ansätze.

Zudem beeinträchtige das Vorhaben umweltbezogene Belange. Daher könne sich der BUND als anerkannte Umweltschutzvereinigung auch auf deren Schutz berufen.

BUND sieht sich bestätigt

Der BUND sieht sich in seiner Kritik an der Anlage bestätigt. Mit der Klage habe der BUND nachweisen können, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb vorgetäuscht werde, um eine Pferdesportanlage im Landschaftsschutzgebiet zu realisieren. Es sei sehr bedauerlich, dass nach Einreichung der Klage mit dem Bau erster Gebäudeteile begonnen wurde. Obwohl das Gericht Frau Hagedorn nahegelegt habe, die Bauarbeiten zunächst bis zur Entscheidung über den BUND-Antrag ruhen zu lassen, so Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Sprecher der Umweltschutzvereinigung, BUND-Kreisgruppe Bielefeld.

Der Gerichtsbeschluss ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Stadt Bielefeld und die Beigeladene können eine Beschwerde vor dem OVG in Münster einlegen (Az: 9 L 760/21).

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