Wolf

Schleswig-Holstein: Wolf soll ins Jagdrecht

Die geplante Änderung im Landesjagdgesetz sieht vor, dass Wölfe, für die eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, in den bekannten jagdlichen Strukturen entnommen werden können.

Der Wolf soll in das Jagdrecht von Schleswig-Holstein aufgenommen werden. Die Landes­regierung stimmte vergangene Woche einem entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz zu. Die Novelle schaffe Rechtssicherheit für die Jäger im Land, erklärte er im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die geplante Änderung im Landesjagdgesetz sieht vor, dass Wölfe, für die eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, in den bekannten jagdlichen Strukturen entnommen werden können. Bisher sind für die Entnahme ausschließlich hauptamtliche Mitarbeiter des Wolfsmanagements Schleswig-Holstein vorgesehen.

Natürliches Fluchtverhalten ausschlaggebend

„Auch der Umgang mit schwer verletzten Wölfen wird nun geregelt“, hob der frühere Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) hervor. Eine artenschutzrechtliche Genehmigung gelte demnach aus Tierschutzgründen als erteilt, wenn der Wolf sein natürliches Fluchtverhalten aufgrund einer Verletzung nicht mehr ausüben könne.

Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich dem Minister zufolge nichts. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolge mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibe weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Der Gesetzesentwurf geht nun in den Landtag.

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