Fall Beerbaum: Erste Ergebnisse nach interner Prüfung von RTL-Videomaterial

Bei dem im Videomaterial von RTL gezeigten Trainingsmethoden handelt es sich (teilweise) nicht um das erlaubte Touchieren. Das ergab eine interne Prüfung.

Die Deutsche Reiterlichen Vereinigung (FN) hat Videomaterial vom TV-Sender RTL intern auf mutmaßliche Verletzung des Tierschutzrechts überprüft. Die mehrminütigen Videosequenzen hatte RTL nachträglich an die FN weitergegeben, nachdem in der vergangenen Woche Vorwürfe gegen Springreiter Ludger Beerbaum wegen „Barrens“ laut wurden.

Teilweise kein Touchieren

Geprüft wurde nun, ob es sich bei den durchgeführten Handlungen im Video um das erlaubte „Touchieren“ handelt oder nicht. „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, informierte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in einer Pressemitteilung.

Die FN prüft nun weiter, um wen es sich bei den Personen aus den Videosequenzen handelt und ob es sich um einen Verstoß gegen die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) handelt. Sollte dies der Fall sein, hat die FN die Möglichkeit Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.

Disziplinarkommission prüft weiter

Zuständig für das Ordnungsverfahren ist eine Disziplinarkommission der FN. Unabhängige Rechtsexperten werden am Ende des Verfahrens entscheiden, ob eine Verletzung der LPO festgestellt wurde und Maßnahmen verhängt werden. Konkret könnten dabei Geldstrafen oder Ausschlüsse von Turnieren festgesetzt werden.

Über die internen Prüfvorgänge und Maßnahmen hinaus wurde die Staatsanwaltschaft seitens der FN bereits in der vergangenen Woche auf den RTL-Beitrag hingewiesen, wie wir berichteten.

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