Kleine Anfrage der Grünen

Werden die Pferde im Landgestüt Warendorf tierschutzgerecht gehalten?

Im November 2021, sechs Monate, nachdem das Landgestüt wegen "tierschutzwidrigen Trainings" in den Schlagzeilen war, gab es eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Tierhaltung im Landgestüt.

Werden die Pferde im Landgestüt Warendorf tierschutzgerecht gehalten? Am 5. November 2021 stellte Norwich Rüße, Bündnis 90/ Die Grünen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Gut sechs Monate zuvor (im Mai 2021) war das Landgestüt wegen tierschutzwidrigen Trainings zweier Junghengste in die Schlagzeilen geraten. Die ehemalige Gestütsleitern, Kristina Ankerhold, zog die Konsequenzen. Im Dezember 2021 verhängte der Kreis Warendorf ein niedriges dreistelliges Bußgeld gegen die Ex-Leiterin.

Die Antworten auf die Kleine Anfrage gab Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, im Namen der Landesregierung. Die Antworten an den Abgeordneten Rüße liegen uns vor. Das Landgestüt ist durchaus selbstkritisch und hat in den vergangenen Jahren schon vieles verbessert.

Fragen zur Pferdehaltung im Landgestüt

Frage 1: Hatte in den vergangenen fünf Jahren jedes Pferd im Landgestüt Warendorf, einschließlich der Schulpferde in der Deutschen Reitschule im Landgestüt, täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung?

Antwort: Für Pferdehalter besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Aufzeichnungen zur freien Bewegung von Pferden zu führen. Dies gilt auch für das Landgestüt und die ihm angeschlossene Deutsche Reitschule. Ferner entzieht sich der angefragte Zeitraum mit bis zu 140 Pferden per se einer individuellen Auswertung. Eine Auskunft in der erbetenen Detailtiefe ist daher nicht möglich. Die Beantwortung erfolgt daher notwendigerweise in allgemeiner Form.

Im Jahr 2016 wurde zusammen mit dem Amtsveterinär des Kreises Warendorf unter Beteiligung des damaligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beraten, wie die Bewegungsmöglichkeiten der gehaltenen Pferde den Änderungen der „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ aus dem Jahr 2009 und den zwischenzeitlich ergangenen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung angepasst werden können. Vorhandene Defizite wurden benannt, so wurde etwa die Anzahl der vorhandenen Paddocks als zu gering eingeschätzt und es fehlte an einer dritten Führanlage. Die räumlichen Verhältnisse im Landgestüt und die Bewegungsmöglichkeiten der Pferde wurden zudem durch die Folgen des Brandes einer Reithalle und die aufwändige Sanierung einer großflächigen Bodenkontamination aus den 1980er Jahren weiter eingeschränkt. Dies bedingte auch, dass die Anzahl der Paddocks in einem ersten Schritt nur von fünf auf acht erhöht werden konnte. Angesichts der anstehenden Bauphase des Neubaus der Reithalle wurden weitere Anpassungen als notwendig erachtet, um die Situation in Bezug auf die Bewegungsmöglichkeiten der Pferde in der denkmalgeschützten Innenstadtlage zu verbessern. Eine wichtige Maßnahme war hier, dass der Pferdebestand sukzessive auf heute 113 auf dem Gestüt gehaltene Pferde reduziert wurde. Aktuell werden Zukäufe in der Regel durch Verkäufe kompensiert.

Frage 2: In welchem Umfang wird den Pferden über den von der Rechtsprechung formulierten Mindestanspruch von täglich zwei Stunden hinaus freie Bewegung ermöglicht?

Momentan stellt sich die Situation bezüglich der Bewegemöglichkeiten wie folgt dar: Jedes Pferd wird an sechs Tagen in der Woche bewegt, Montag bis Freitag in der Regel auch zweimal täglich. Sonntags findet derzeit noch kein regulärer Bewegedienst statt, die Arbeitszeit ist dann auf das Versorgen der Pferde ausgerichtet. Derzeit finden in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung Gespräche mit dem Ziel statt, eine Arbeitszeitregelung zu erarbeiten, die die Bewegesituation der Pferde an den Wochenenden verbessern soll.

Frage 3: Wie wurde sichergestellt, dass die Pferde den vorgeschriebenen Auslauf in Form von mindestens zwei Stunden freier Bewegung täglich erhalten?

Die individuelle Ausgestaltung der Bewegungszeit eines Pferdes obliegt den für das Pferd verantwortlichen Mitarbeitenden. Sie beinhaltet eine individuelle Zusammenstellung der verschiedenen Bewegungsformen (kontrolliert/frei). Diese Situation wird sich kurzfristig noch einmal verbessern, da die neue ovale Bewegeanlage kurz vor der Fertigstellung ist. Im Frühjahr 2022 wird sich die Situation erneut verbessern, da dann die Errichtung der weiteren Paddocks abgeschlossen sein wird.

Frage 4: Wie hat das Veterinäramt in den vergangenen fünf Jahren kontrolliert, ob die Vorgabe zur täglichen freien Bewegung im zeitlichen Umfang von mindestens zwei Stunden für die Pferde im Landgestüt Warendorf, einschließlich der Schulpferde in der Deutschen Reitschule im Landgestüt, umgesetzt wurde?

Die laufenden Umbaumaßnahmen im Landgestüt wurden tierschutzrechtlich beratend durch das Veterinäramt des Landkreises Warendorf begleitet und sollen dazu dienen, zukünftig den im Landgestüt gehaltenen Pferden etwa vier Stunden freier und kontrollierter Bewegung am Tag zu ermöglichen. Die Pferdehaltung im Landgestüt Warendorf wird regelmäßig tierseuchen- und tierschutzrechtlich durch das Veterinäramt des Landkreises überprüft. Mehrfache Verbesserungen an der dortigen Pferdehaltung innerhalb der letzten Jahre erscheinen geeignet, um eine tierschutzkonforme Haltung von Hengsten weitestgehend zu ermöglichen. Hierbei wurden sowohl die Pferdehaltungsleitlinie des BMEL aus dem Jahr 2009 wie auch die im Jahr 2020 überarbeiteten Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport berücksichtigt.

Amtliche Kontrollen der Pferdehaltung im Landgestüt wurden regelmäßig durch das Veterinäramt des Landkreises Warendorf durchgeführt. (Anm. der Red.: Die Daten werden hier nicht detailliert aufgeführt. Liegen auf Anfrage vor.)

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