Sauenhalter müssen Umbaukonzept einreichen

Deckzentrum: Frist endet am 9. Februar!

Jetzt wird es höchste Zeit: Bis zum 9. Februar muss jeder Sauenhalter seinem Veterinäramt ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen.

Wer das nicht erledigt, riskiert den Verlust wichtiger Übergangsfristen. Daran erinnerte Dr. Karl-Heinz Tölle von der ISN-Projekt GmbH die Praktiker bei einer Fachtagung der nordhessischen Schweinehalter in Niedenstein-Kirchberg. Hintergrund ist die Tierschutznutztier-Haltungsverordnung aus 2021.

Diese verbietet die Einzelhaltung der Sauen im Deckzentrum und verlangt in der Zeit vom Absetzen der Ferkel bis zur Wiederbelegung der Sau eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 5 m² pro Tier.

Weil die Umstellung in den meisten Betrieben mit größeren Anpassungen oder Umbauten verbunden ist, gilt eine Übergangsfrist bis 2029 – allerdings nur, wenn die Sauenhalter spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein Betriebs- und Umbaukonzept abgeben. Und diese Frist endet in wenigen Tagen am 9. Februar 2024.

Alternativ können die Ferkelerzeuger bis zu diesem Datum gegenüber dem Veterinäramt auch die verbindliche Aufgabe der Sauenhaltung erklären. Dann dürfen bis Februar 2026 Sauen einzeln im Deckstall gehalten werden. Anschließend ist aber Schluss.

Deshalb sollte man sich diesen Schritt gut überlegen, so Karl-Heinz Tölle. Besser sei es, jetzt ein Betriebs- und Umbaukonzept fürs Deckzentrum vorzulegen. Dann könne man später noch entscheiden, ob es wirklich weiter geht.

Das Umbaukonzept ist zudem nicht fix. Die jetzigen Pläne können später auch korrigiert oder geändert werden, wenn das sinnvoll erscheint. Wichtig ist nur, dass die abgesetzten Sauen vom 9. Februar 2029 an rechtskonform in Gruppen mit 5 m² Platz je Tier gehalten werden.

Um diese Zeitspanne nutzen zu können, muss jetzt aber ganz flott das besagte Betriebs- und Umbaukonzept eingereicht werden.

Dazu ist keine besondere Form vorgeschrieben. Das Konzept sollte aber mindestens Betriebsnamen, Anschrift und VVVO-Nummer enthalten. Hinzu kommt eine Skizze sowie eine kurze Beschreibung des geplanten Haltungsverfahrens im Deckzentrum, welches die geforderten 5 m² je Sau ermöglicht.

Viele Veterinärämter haben in den vergangenen Wochen übrigens die ihnen bekannten Sauenhalter angeschrieben und Konzept-Vorlagen versandt. Zudem lassen sich Formblätter wie das der Landwirtschaftskammer NRW nutzen, das diese auf ihrer Internetseite www.landwirtschaftskammer.de im Bereich „Landwirtschaft/Energie, Bauen,Technik“ als Download zur Verfügung stellt.

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