Tierschutznutztier-Haltungsverordnung enthält wichtige Fristen

Ohne Umbaukonzept keine Übergangsfrist

Für Sauen im Deckzentrum gelten neue Haltungsvorgaben. Es gibt zwar Übergangsfristen. Wer diese nutzen möchte, muss dem Veterinäramt jedoch in Kürze ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen.

Über das Thema haben wir mit Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer NRW gesprochen

  • Die heimischen Ferkel­erzeuger müssen spätestens zum 9. Februar 2024 eine Erklärung beim Veterinäramt abgeben. Um was geht es?

Vor einigen Jahren wurde mit dem sogenannten Magdeburger-Urteil die Einzelhaltung von Sauen im Kastenstand als rechtswidrig eingestuft. Anschließend wurde die Tierschutznutztier-Haltungsverordnung entsprechend überarbeitet und trat am 9. Februar 2021 in Kraft. Sie enthält jedoch Übergangsfristen, um die Tierhalter mit dem Ausstieg aus der Einzelhaltung nicht zu überfordern.Als „Kompromiss“ müssen die neuen Haltungsvorgaben jetzt spätestens bis zum Februar 2029 umgesetzt sein. Spätestens dann gilt das Verbot der Einzelhaltung. Zudem ist den Sauen in der Zeit vom Absetzen der Ferkel bis zur Wiederbelegung eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 5 m² pro Tier zu gewähren. Allerdings haben die Sauenhalter nur dann bis 2029 Zeit dafür, wenn sie spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein Betriebs- und Umbaukonzept abgeben. Das ist der besagte 9. Februar 2024.

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