Landvolk Niedersachsen warnt

Solarparks bald auf allen landwirtschaftlichen Flächen?

Entstehen bald Solarparks auf allen landwirtschaftlichen Flächen? Das Landvolk Niedersachsen sieht Änderungen des Landesraumordnungsprogramms zur Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlangen sehr kritisch.

Das Landvolk Niedersachsen will den Flächenbedarf von landwirtschaftlichen Betrieben bei der Planung von Solarparks berücksichtigt wissen. Es dürfe nicht so kommen, auf allen landwirtschaftlichen Flächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen. Daher kritisiert der Verband den zweiten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) zur Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlangen (PV-FFA) scharf. Dieser mache den Weg frei für die Ausweisung von Solarparks durch die Gemeinden, ohne dass – wie bisher – in den auf Kreisebene festgelegten „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“ PV-FFA grundsätzlich unzulässig sind.

PV auf allen landwirtschaftlichen Flächen

Vom 3. Januar 2022 bis zum 31. Januar 2022 können öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den Änderungen an den Entwurfsunterlagen abgeben. Das Landvolk werde nach eigenen Angaben vor allem darauf aufmerksam machen, dass Raumordnungsprogramme bisher als gut funktionierende Regulatoren gewirkt habe. "Ein koordiniertes planerisches Vorgehen, vornehmlich durch Anpassung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), hat Zugriffe auf die ,Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft' verhindert", erklärt Jochen Oestmann, "ohne diesen Mechanismus wird der Weg freigemacht, auf allen landwirtschaftlichen Flächen, vorbehaltlich der zu berücksichtigenden Restriktionskriterien, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen", betont der Vorsitzende des Ausschusses für erneuerbare Energien beim Landesbauernverband.

Objekte für Spekulanten

Vor allem sind die Vertreter des Berufsstandes besorgt, dass den Profitinteressen der Projektierer Rechnung getragen wird. "Wertvolle landwirtschaftliche Flächen werden damit zu Objekten für Spekulanten. Diese werden nun noch mehr Druck auf die planenden Kommunen ausüben, entsprechende Gebiete auszuweisen, in denen sie sich den rechtlichen Zugriff auf die Grundstücke bereits gesichert haben. Zudem werden sie mit aller Macht versuchen, sich über den Abschluss von Nutzungsverträgen weitere Flächen zu sichern", heißt es in der Mitteilung des Landvolk Presssedienstes. Rechtsanwalt Harald Wedemeyer, der beim Landvolk als Referent für den Themenkomplex Erneuerbare Energien zuständig ist, rät den Mitgliedern und Grundstückseigentümern, trotz verlockender Renditen keine Nutzungsverträge unterschreiben, ohne sich rechtlich und steuerrechtlich beraten zu lassen.

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Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens befasst sich der Landtag mit dem Entwurf. Danach entscheidet die Landesregierung über das LROP. Es sei aber nach Einschätzung des Landvolks allein schon wegen möglicher Verfahrensfehler fraglich, ob das LROP noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann.

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