Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Checkliste „Pachtvertragsgestaltung“

Bei Verträgen über Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen-Projekte muss der Landwirt vieles prüfen z.B. Flächenverfügbarkeit, Bonität des Vertragspartners, Dienstbarkeit, Rückbau. Hier ist eine Checkliste.

Bei Nutzungsverträgen über FPVA (Freiflächen-Photovoltaik- und Agri-PV-Anlagen) muss der Landwirt vieles prüfen. Hier ist das Wichtigste von Rechtsanwalt Dr. Thomas Hahn, Vereidigter Buchprüfer, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Potsdam

Checkliste „Pachtvertragsgestaltung“

Flächenverfügbarkeit: Zunächst muss der Flächeneigentümer entscheiden, welchen Bo-den er überhaupt zur Verfügung stellen kann und möchte. Nießbrauchrechte, wirksame Pacht- und/oder Pflugtauschverträge oder andere Einschränkungen im Hinblick können die Verfügung ziemlich einschränken.

Wer ist Vertragspartner: Aufseiten der Betreiber der Anlagen treten regelmäßig Personenhandelsgesellschaften auf. Manchmal sind es auch lediglich Projektgesellschaften von sogenannten Entwicklern, die im Nachgang zum Abschluss der Nutzungs­verträge diese an Dritte im Wege eines Anteilsübertragungsvertrages übertragen oder die Rechte aus solchen Nutzungsverträgen abtreten.

Wegen der langen Laufzeiten solcher Verträge von 20 bis 40 Jahren können auf beiden Seiten die Vertragspartner wechseln. Es ist daher sicherzustellen, dass so wenig wie möglich vertrag­liche Lücken gelassen werden. Dies ist gerade neben der steuerlichen Würdigung dieser Verträge die Hauptschwierigkeit. Als Alternative zum Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages kommt natürlich auch der Verkauf der Flächen in Betracht.

Bonität: Der Eigentümer sollte unbedingt die Bonität des Nutzungsberechtigten, welcher langfristig die...


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