Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Tücken und Chancen in Verträgen, Steuerfallen und Erbdesaster
Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Über diese Tücken und Gestaltungsmöglichkeiten im „Erb-, Steuer- und Vertragsrecht“ sollten Landeigentümer Bescheid wissen, bevor der Projektierer bei ihnen klingelt.
Die Nachfrage nach Agrarland für Freiflächen-Photovoltaik- (FPVA) und Agri-PV-Anlagen steigt. Pachtpreise von bis zu 3000 €/ha öffnen Landwirten bei derzeitiger finanzieller Situation eine interessante Einkommensalternative.
Warum also Grünland bewirtschaften, wenn sich mit der Fläche auch klimafreundlich Strom erzeugen lässt? Mit wenigen Klicks im Internet können Landeigentümer den Investoren oder Projektierern ihre Flächen anbieten. Doch Vorsicht! Bei allen lukrativen Angeboten für FPVA gilt: Gründlich prüfen. Denn der Vertrag ist zwar schnell unterschrieben, aber sehr langfristig.
Artikel zu Steuerrecht, erbrechtliche Folgen und Vertragsgestaltung
Was Landwirte über Fallstricke und Chancen in Nutzungsverträgen, zum Steuerrecht und über erbrechtliche Folgen wissen sollten, erklären hier drei Fachanwälte für Agrarrecht.
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Die Tipps stammen aus einer mehrteiligen Online-Seminarreihe. Diese veranstaltete kürzlich der Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V., Berlin.
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