Gesundheit
Gesundheit: Was wird neu im Jahr 2023?
Der „Gelbe Schein“ geht, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kommt und Bewohner von Pflegeheimen können sich bei Streitigkeiten mit der Einrichtung an Ombudsleute wenden. Was ändert sich in 2023?
Elektronische Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU-Bescheinigung, auf gelbem Papier soll es ab 2023 nicht mehr geben. Arbeitnehmer müssen weiterhin ihren Arbeitgeber über eine Krankschreibung informieren. Sie brauchen aber keine AU-Bescheinigung mehr vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen die Arbeitgeber bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter abrufen. Die Arztpraxen bzw. Krankenhäuser übermitteln die Krankschreibung digital an die Krankenkasse. Für ihre Unterlagen erhalten Versicherte auf Wunsch weiterhin die Papierausfertigung.
Nicht an dem Verfahren beteiligt sind Ärzte im Ausland sowie Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten. Auch für privat Versicherte gilt die elektronische AU-Bescheinigung nicht.
Neue Funktionen für die ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum Jahreswechsel neue Funktionen bekommen. Patienten können damit dann Krankenhaus-Entlassungsbriefe, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Laborwerte oder Pflegeüberleitungsbögen verwalten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Auch Daten aus sogenannten Apps auf Rezept können in der ePA gespeichert werden. Zudem dürfen Daten pseudonymisiert für Forschungszwecke freigegeben werden.
Ab dem 1. Juli sollen Versicherte über die ePA-Anwendung auch ihren elektronischen Medikamentionsplan einsehen, diesen löschen oder Zugriffsberechtigungen erteilen können.
Seit 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern auf Verlangen eine ePA zur Verfügung stellen. Diese können darin eigene medizinische Unterlagen einspeichern sowie ärztliche Behandlungsunterlagen hochladen lassen. Seit 2022 haben Patienten die Möglichkeit, einzelne Dokumente ausschließlich bestimmten Ärzten zuzuweisen. Die Patienten können digital auf Impfpass, Bonusheft, Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft zugreifen.
Neue Höchstwerte für zwei Giftstoffe in Lebensmitteln
Blausäure und das Schimmelpilzgift Ochratoxin (OTA) können auf natürliche Weise in Lebensmitteln vorkommen. In zu hohen Mengen können die Stoffe gesundheitsschädlich sein. Deshalb soll es für OTA ab 2023 für einige Produkte erstmals Höchstgehalte geben. Dazu zählen zusammengesetzte Getreideprodukte, Trockenfrüchte, Lakritzwaren, Sonnenblumen- kerne, Gewürze, getrocknete Kräuter sowie Kakaopulver. Für getrocknete Weintrauben, geröstete Kaffeebohnen und löslichen Kaffee wurden die zulässigen Höchstmengen gesenkt.
Bei Blausäure soll es neben den bisher geltenden Höchstwerten für Aprikosenkerne auch solche für Mandeln, Leinsamen, Maniok- und Tapiokamehl geben. Für kleine Mengen Leinsamen und Bittermandeln zum Kochen oder Backen sollen weniger strikte Höchstgehalte gelten, da sich die Blausäure beim Kochen verflüchtigt. Die Produkte müssen aber den Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ tragen.
Ombudsleute für Bewohner von Pflegeheimen
In NRW soll es ab dem 1. Januar 2023 in den Kommunen eine Ombudsperson für Bewohner stationärer Pflegeheime, besonderer Wohnformen und anderer stationärer Einrichtungen geben. Gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW soll diese bei Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und den Bewohnern vermitteln. Außerdem nimmt die Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention, die freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen überwacht, ihre Arbeit auf.
Neue Kennzeichnung für Fleisch
Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll im Sommer 2023 in Kraft treten. Allerdings gilt es zunächst nur für verpacktes und frisches Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Aus der Kennzeichnung soll ersichtlich sein, wie die Tiere gehalten wurden. Unterschieden wird zwischen fünf Haltungskategorien: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.
Für Geflügel und Rindfleisch soll die Kennzeichnungspflicht später folgen. Auch eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte und auf die Gastronomie ist geplant.
- Kosmetiker, die Behandlungen mit ionisierender Strahlung – zum Beispiel zur dauerhaften Entfernung von Körperhaaren – anbieten, müssen ab 2023 eine fachliche Qualifikation nachweisen.
- Ab dem 4. Januar 2023 dürfen die Tattoo-Farbstoffe Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 nicht mehr benutzt werden.
- Ab dem 28. Juli 2023 dürfen in Sprays und Produkten zum Sonnenschutz für den ganzen Körper nur noch 2,2 % statt bisher 6 % Benzophenon-3 und Octocrylen eingesetzt werden. Die Substanzen stehen im Verdacht, das Hormonsystem zu stören.
Lesen Sie mehr: