Das Jahr 2022 wird in Erinnerung bleiben: In Europa herrscht Krieg und die Inflation frisst die Kaufkraft. Ein paar Anpassungen sollen den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Andere Regeln betreffen den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger.
Bremse beim Energiepreis
Energie ist im vergangenen Jahr deutlich teurer geworden. Der Anstieg der Preise für Gas, Strom und Fernwärme wird aber ab 2023 gedrosselt. Die Energiepreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft und gilt dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Sie soll bis Ende April 2024 bestehen.
Für 80 % des Vorjahresverbrauchs wirkt in dem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro kWh. Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro kWh. Bei Fernwärme sind es 9,5 Cent pro kWh. Verbrauch, der darüber liegt, wird hingegen zum gültigen Preis abgerechnet.
Auch andere Heizmittel wie Öl und Holzpellets sind teurer geworden. Ein Härtefallfonds soll Nutzer dieser Energieträger entlasten (siehe Ausgabe 51/2022).
Bürgergeld statt Hartz IV
Hartz IV ist ab Jahresbeginn Geschichte. Das Bürgergeld ersetzt die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt von 449 € auf 502 €. Vermögen ist erst zu berücksichtigen, wenn es 40 000 € für die leistungsberechtigte Person und 15 000 € für jede weitere Person in derselben Bedarfsgemeinschaft übersteigt.
Sanktionen greifen bei Fehlverhalten weiterhin ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.
CO2-Abgabe für Vermieter
Seit 2021 stellt der Staat Treibhausgas-Emissionen aus fossilen Energieträgern wie Öl und Gas in Rechnung. Von dieser CO2-Abgabe blieben Vermieter bislang verschont.
Ab dem 1. Januar 2023 greift ein Zehnstufenmodell. Es bezieht sich auf den Energiestandard des Mietshauses. Danach wird die CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, desto höher fällt der vom Vermieter zu zahlende Geldbetrag aus.
Ab 2023 sollen auch Immobilien, die Fernwärme nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab dem kommenden Jahr 6 € in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dadurch lassen sich bis zu 1260 € jährlich geltend machen. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Deutschlandticket
Im Frühjahr 2023 – das genaue Datum steht noch nicht – rollt das bundesweite Deutschlandticket an. Für 49 € pro Monat lassen sich dann Busse und Bahnen des Nahverkehrs nutzen. Das Ticket funktioniert als monatlich kündbares Abo. Vermutlich gibt es das Deutschlandticket nur in elektronischer Form – entweder als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte.
E-Auto-Prämie sinkt
Der sogenannte Umweltbonus für E-Autos wird zum Jahreswechsel geändert. Käufer von Elektroautos mit einem Kaufpreis bis zu 40 000 € erhalten eine geringere staatliche Förderprämie von 4500 €. Bei Fahrzeugen mit einem Preis zwischen 40 000 € und 65 000 € reduziert sich der Umweltbonus auf 3000 €.
Für Plug-in-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung komplett. Ab September 2023 wird die Förderung auf Privatautos beschränkt.
Führerscheine tauschen
Weitere Jahrgänge müssen ihre Führerscheine umtauschen. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat nur noch bis zum 19. Januar Zeit, sein altes Papierdokument gegen die neue Karte auszutauschen. Danach sind Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Beantragen lässt sich die Karte beim Straßenverkehrsamt.
Neues Lieferkettengesetz
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Es soll die Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser schützen und bewahren. Firmen müssen auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland reagieren.
Hilfsorganisationen und Gewerkschaften können bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten vertreten.
Mehrwegpflicht
Ab 1. Januar werden Mehrwegverpackungen in der Gastronomie Pflicht. Restaurants, Lieferdienste und Caterer müssen Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Auch Hofläden und Hofcafés mit Imbissangebot oder Lieferdiensten fallen darunter.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 m² Verkaufsfläche. Sie müssen aber mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen. Das Gesetz bezieht sich nur auf Kunststoffverpackungen. Pizzakartons oder Aluschalen bleiben gestattet.
Maske im Verbandkasten
Nach der DIN-Norm müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei Corona-Schutzmasken in neuen Verbandskästen sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandstuch.
Derzeit besteht keine Pflicht zum Nachrüsten mit Masken oder zum Austausch alter Verbandkästen.
Neue Euromünzen
Kroatien tritt am 1. Januar 2023 der Eurozone bei. Dazu werden neue kroatische Münzen geprägt und können ab diesem Zeitpunkt auch den Weg in deutsche Geldbeutel finden.
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