Jahreswechsel

Das ändert sich 2023

Im Jahr 2023 machen sich Änderungen bemerkbar, die im Zeichen von Klimawandel, Krieg und Kaufkraftverlust stehen.

Das Jahr 2022 wird in Erin­nerung bleiben: In Europa herrscht Krieg und die Inflation frisst die Kaufkraft. Ein paar Anpassungen sollen den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Andere Regeln betreffen den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger.

Bremse beim Energiepreis

Energie ist im vergangenen Jahr deutlich teurer geworden. Der Anstieg der Preise für Gas, Strom und Fernwärme wird aber ab 2023 gedrosselt. Die Energiepreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft und gilt dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Sie soll bis Ende April 2024 bestehen.

Für 80 % des Vorjahresverbrauchs wirkt in dem Zeitraum ein ge­deckelter Gaspreis von zwölf Cent pro kWh. Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro kWh. Bei Fernwärme sind es 9,5 Cent pro kWh. Verbrauch, der darüber liegt, wird hingegen zum gültigen Preis abgerechnet.

Auch andere Heizmittel wie Öl und Holzpellets sind teurer geworden. Ein Härtefallfonds soll Nutzer dieser Energieträger entlasten ­(siehe Ausgabe 51/2022).

Bürgergeld statt Hartz IV

Hartz IV ist ab Jahresbeginn Geschichte. Das Bürgergeld ersetzt die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt von 449 € auf 502 €. Ver­mögen ist erst zu berücksichtigen, wenn es 40  000 € für die leistungsberechtigte Person und 15  000 € für jede weitere Person in derselben Bedarfsgemeinschaft übersteigt.

Sanktionen greifen bei Fehlverhalten weiterhin ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

CO2-Abgabe für Vermieter

Seit 2021 stellt der Staat...