Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte kommt

Vertrauliche Gesundheitsdaten sollen sich künftig zentral in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern lassen. Derzeit überwiegen jedoch noch technische Hürden und Bedenken aus Datenschutzgründen.

Aktuelle Arztbriefe, Laborbefunde, Medikamentenpläne – persönliche Gesundheitsdaten wie diese können Patienten bald auch digital griffbereit haben, wenn sie zum Arzt oder Therapeuten gehen. Eine elektronische Patientenakte (ePA) soll das ermöglichen. In dieser sollen künftig persönliche Patientendaten digital gebündelt und zentral in einer Cloud gespeichert werden. Ärzte, Kliniken sowie Therapeuten und Apotheken können relevante Dokumente hochladen und einsehen, wenn ihnen der Patient dies erlaubt.

Die ePA wird in diesem Jahr stufenweise eingeführt und soll schrittweise mehr Funktionen erhalten. Neben technischen Hürden gibt es Kritik von Datenschützern und aus Reihen der Ärzteschaft. Versicherte sollten indes wissen: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wer sich dafür interessiert, aber nicht gleich zu Beginn mitmacht, verpasst nichts.

So wird die elektronische Patientenakte eingeführt

  • Im ersten Quartal 2021 wird die ePA erst mit auswählten Leistungserbringern wie Arztpraxen in Berlin und Westfalen-Lippe und einigen Krankenhäusern vernetzt und erprobt.
  • Im zweiten Quartal des Jahres soll die ePA mit etwa 200  000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern verbunden werden.
  • Ab Juli 2021 sind dann alle ­vertragsärztlichen Mediziner und Zahnärzte verpflichtet, die ePa zu nutzen und zu befüllen.
  • Ab 2022 werden weitere Informationen digital abrufbar sein, wie Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahnbonusheft. Auch sollen unter anderem weitere Benutzergruppen, wie Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten oder Arbeitsmediziner, vom Versicherten freigeschaltet werden können.
  • Ab 2022 soll es auch möglich sein, Daten der ePA bei einem Wechsel der Krankenkasse übertragen zu lassen.
  • Spätestens zum 1. Januar 2022 muss die ePa auch in Krankenhäusern laufen.
  • Ab 2023 sollen digitale Patientendaten in anonymer Form auch der Forschung dienen.

Zugang zur elektronischen Patientenakte über die App

Versicherte erhalten über eine App Zugang auf ihre elektronische Gesundheitsdatenakte. Seit Beginn des Jahres sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine solche kostenlos zum Download anzubieten. Über ein Smartphone oder Tablet sollen Versicherte ihre digitale Akte dann nutzen können.

Erste Erfahrungen von Nutzern zeigen indes Schwachstellen. Kritikpunkte sind vor allem komplizierte Registrierungs- und Installationsprozesse sowie umständliche Authentifizierungsverfahren. Codes zum Aktivieren der App sind mitunter nur persönlich in der Geschäftsstelle der Krankenkasse erhältlich und das in Zeiten des Corona-bedingten Lockdowns. Manche App lässt sich gar nicht erst installieren, andere stürzen immer wieder ab.

Zunächst sollen sich mit derApp zum Beispiel Laborbefunde, ­Röntgenbilder, Diagnosen oder Medikationspläne auf der ePA speichern lassen. Dokumente, die nicht digitalisiert vorliegen, muss der Versicherte anfangs mit dem Handy oder Tablet einscannen.

Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakte erteilt Patient

Geführt wird die ePA vom Versicherten selbst. Ärzte oder Therapeuten haben keinen direkten ­Zugriff auf die Daten. Erteilt der Versicherte seinem Arzt entsprechende Zugriffsrechte auf die Daten, kann dieser auf Wunsch des ­Patienten bestimmte Daten in die ePA hochladen und speichern oder auch auf bestimmte Daten ­zugreifen. Die Informationsdaten werden dazu verschlüsselt übertragen.

Um die übermittelten Daten lesen zu können, muss der Arzt seinen Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in einen Kartenterminal stecken. Den Zugriff auf die Daten muss der Patient zusätzlich durch Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freigeben.

Ab Juli 2021 sollen Versicherte die ePA auch ohne App mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die von der Kranken­kasse zugestellt wird, direkt in der Arztpraxis nutzen können. Hier können sie ihre elektronische Patientenakte mit den Daten, die der Arzt im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung digital vorliegen hat, befüllen lassen.

Bisherige Kritikpunkte an der elektronischen Patientenakte

Die digitale Akte führt der Patient in der Regel selbst. Er legt fest, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden und wer sie einsehen darf. Allerdings gilt das zunächst nur eingeschränkt. Denn mit Einführung der ePA in diesem Jahr wird der Patient noch keine selektiven Zugriffsrechte vergeben können. Versicherte können lediglich entscheiden, ob ein Arzt alle ärztlichen Daten sehen darf oder eben keine. Datenschützer sehen darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn erst mit der zweiten Version der ePA zum Januar 2022 sollen Patienten die volle Hoheit über ihre Daten erhalten.

Wer nicht möchte, dass beispielsweise der Zahnarzt auch den Bericht über die psychiatrische Behandlung, über einen Schwangerschaftsabbruch oder die Testung auf HIV lesen kann, der sollte solche sensiblen Daten derzeit gar nicht erst in die digitale Akte einpflegen (lassen).

Datenschützer kritisieren neben einem Anmeldeverfahren, das nicht dem europäischen Datenschutzstandard entspricht, auch die Ungleichbehandlung von Versicherten: Ab 2022 sollen Versicherte zwar für jedes ihrer Dokumente Zugriffsrechte steuern können. Das aber auch nur, wenn sie sogenannte Frontend-Geräte, wie ein Smartphone oder Tablet, verwenden. Über Laptop oder PC soll das nicht möglich sein.

Schwierig dürfte die Verwaltung der Zugriffsrechte dann für Patienten werden, die die erforderliche technische Ausstattung nicht haben, nicht nutzen wollen oder auch nicht bedienen können. Vorbehalte gegenüber einer zen­tralen, dauerhaften und digitalen Speicherung von sensiblen Patientendaten kommen teilweise auch aus Reihen der Ärzteschaft.