Rechtsstreit um Wisente im Rothaargebirge

Kein Ende in Sicht: Wisent-Verein zieht erneut nach Karlsruhe

Neue Runde im Rechtsstreit zwischen Wisent-Verein und Waldbauern: Der Verein legt Revision gegen das OLG-Urteil ein. Das Verfahren landet damit vorm Bundesgerichtshof. Dort war es schon einmal.

Der langjährige Rechtsstreit zwischen Wisentprojekt und Waldbauern im Rothaargebirge landet erneut vor dem Bundesgerichtshof: Der Wisent-Verein hat heute mitgeteilt, dass er gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Juli 2021 Revision einlegen wird. Dies hat der Vorstand des Trägervereins am gestrigen Dienstag beschlossen.

"Dass die Wisente weiterleben dürfen"

Wie berichtet, hatte der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm im Streit zwischen Waldbesitzern aus Schmallenberg und dem Wisent-Verein zugunsten der beiden Waldbesitzer entschieden. Sie sind demnach nicht mehr verpflichtet, Beeinträchtigungen ihres Eigentums zu dulden, die von den ausgewilderten Wisenten ausgehen.

Mit der Revisionsankündigung geht der Rechtsstreit um die frei lebenden Wisente im Rothaargebirge in die nächste Runde. Bernd Fuhrmann, der erste Vorsitzende des Wisent-Vereins, sieht laut Pressemitteilung des Vereins "gute Chancen" für eine erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Fuhrmann bezeichnete es als "unser oberstes Ziel, dass die Wisente weiterleben dürfen und damit das in Westeuropa einzigartige Artenschutzprojekt zur Wiederansiedlung der gefährdeten Tierart dauerhaft in unserer Region, im Rothaargebirge, etabliert werden kann“.

Was bisher geschah

Der Rechtsstreit um die frei herumlaufenden Wisente und die von ihnen verursachte Schäden an Bäumen beschäftigt die Gerichte seit Jahren. So ist er bereits vor dem OLG in Hamm und dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden..

Der BGH in Karlsruhe hatte 2019 ein erstes Urteil des OLG Hamm aufgehoben und den Streit nach Hamm zurückverwiesen. Im erneuten Durchgang hatte das OLG im Juli 2021 den klagenden Waldbauern in weiten Teilen recht gegeben. Die klagenden Forstwirte konnten demnach vom Wisent-Verein verlangen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschädigung ihrer Bäume durch die Wisente zu verhindern. Das Gericht in Hamm ließ eine Revision zu. Diesen Schritt geht nun der Wisent-Verein. Bis Ende September 2021 hat der Verein Zeit, seine Revision ausführlich zu begründen.

Zwei Waldbesitzer aus dem Sauerland müssen Beeinträchtigungen ihres Eigentums durch im Rothaargebirge ausgewilderte Wisente nicht mehr dulden. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

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