Urteil zu Wisenten

Waldbesitzer müssen Wisentschäden nicht mehr dulden

Zwei Waldbesitzer aus dem Sauerland müssen Beeinträchtigungen ihres Eigentums durch im Rothaargebirge ausgewilderte Wisente nicht mehr dulden. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

Die zwei Waldbesitzer aus Schmallenberg im Hochsauerlandkreis sind nicht mehr dazu verpflichtet, Beeinträchtigungen ihres Eigentums zu dulden, die von Wisenten ausgehen, die im Rothaargebirge ausgewildert worden sind. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in zwei heute verkündeten Urteilen entschieden.

Wie der Senat ausführte, könnten die klagenden Forstwirte von dem zum Zweck der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein verlangen, die Beschädigung ihrer Bäume durch die Wisente durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Die beiden Forstwirte müssten diese...