Wolfsrisse

Förster begutachten Risse

In Niedersachsen sind seit dem 1. Februar die Förster der Landwirtschaftskammer (LWK) für die Begutachtung verletzter bzw. getöteter Weidetiere zuständig. Bislang war dies die Aufgabe der Wolfsberater.

Bislang waren in Niedersachsen die Wolfsberater für die Rissbegutachtung zuständig, wenn Nutztiere auf der Weide verletzt oder getötet wurden. Seit dem 1. Februar übernehmen Förster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) diese Aufgabe.

Ablauf in der Praxis

Zum Ablauf teilte die LWK Folgendes mit: Nutztierhalter, die auf ihrer Weide verletzte oder tote Tiere finden, melden dies der für das Gebiet zuständigen LWK-Bezirksförsterei. Die Försterin bzw. der Förster begutachtet dann die Schäden vor Ort und fertigt bei entsprechenden Spuren eines Wolfsangriffs ein Rissprotokoll an. Dieses bildet die Grundlage für die Entschädigung der Betroffenen. Genproben werden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, die ein Nutztier gerissen haben. In der Regel sei künftig jedoch das Rissprotokoll des jeweiligen Försters für den Ausgleich der finan­ziellen Schäden ausschlag­gebend, nicht das Ergebnis der zeitaufwendigen Laboranalyse, teilte die LWK mit. Ziel sei es, das Verfahren der Entschädigung deutlich zu beschleunigen.

Die Förster durchlaufen eine ­mehrtägige veterinärmedizinische Schulung, damit sie die durch Wölfe verursachten Rissspuren und sonstige Hinweise zielsicher erkennen können.

Warum die LWK?

Bisher nahmen die vom Wolfsbüro im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz aus koordinierten Wolfsberater die Rissbegut­achtung vor. Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation nehme aber auch der Bedarf an allgemeiner Aufklärung zum Thema Wolf und der Beratung der Bevölkerung stetig zu. „Auch beim Monitoring, also der Gewinnung von Daten über den Wolf, wollen wir zukünftig noch mehr auf die Expertise der Wolfsberater zurückgreifen“, so Umweltminister Olaf Lies. Die Betreuung der Weidetierhalter nun komplett in die Hände der Kammer zu legen, sei zehn ­Jahre nach Rückkehr der Wölfe der konsequente und richtige Schritt in der Entwicklung des Wolfs­managements.

Seit Anfang 2020 kümmert sich die LWK zum Beispiel um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz sowie um die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich finanzieller Schäden bei Wolfsrissen. Allein 2021 wurden Weidetierhaltern rund 4,6 Mio. € für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune zugesprochen. Zudem informieren Berater der LWK Nutztierhalter über Möglichkeiten des Herdenschutzes.

Details zum Prozedere der Rissbegutachtung und Infos, welche Bezirksförsterei zuständig ist, finden sich im Internet. Außerdem soll die zentrale Hotline (05  11) 36  65-15  00 niedersachsenweit die Erreichbarkeit sicherstellen.


www.wochenblatt.com/nutztierschaeden

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