Schaf- und Ziegenprämie

Niedersachsen unterstützt Schaf- und Ziegenhalter erneut mit Prämie

Schaf- und Ziegenhalter aus Niedersachsen können auch 2022 wieder eine Prämie in Höhe von 33 € pro Tier beantragen.

Schaf- und Ziegenhalter mit Herden von mindestens 10 Tieren können in Niedersachsen in den Genuss einer Förderung kommen. Der Zuschuss beträgt 33 Euro pro Tier. Die Zuwendung der Anträge soll laut niedersächsischer Landwirtschaftskammer voraussichtlich im Dezember 2022 erfolgen.

Das sind die Bedingungen

Gefördert wird die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar über neun Monate alt sind. Der Nachweis der Tieranzahl erfolgt über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sowie die gesetzlich vorgeschriebene Stichtagsmeldung nach der Viehverkehrsverordnung der HI-Tier. Zudem müssen die Tiere, für die eine Förderung beantragt wird, während des Zeitraums vom 1. April bis 31. Oktober ununterbrochen im Betrieb gehalten werden und mindestens 120 Tage Zugang zu Weideflächen haben. Tiere mit ganzjähriger Haltung im Stall sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung unterliegt der sogenannten De-minimis-Regelung, das heißt, bei 200 Tieren ist die durch die EU vorgegebene Obergrenze der Förderung pro Betrieb erreicht. Antragstellende müssen daher eine De-minimis-Erklärung ausfüllen. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt pro Betrieb 20.000 € innerhalb von drei Jahren. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer.

Anders als 2021

Anders als bei der Regelung in 2021 gilt die Antragsberechtigung für das Förderjahr 2022 nicht ausschließlich für niedersächsische Betriebe, sondern auch für Betriebe aus anderen Bundesländern, die ihre Schafe oder Ziegen während des Haltungszeitraumes nachweislich auf niedersächsischen Flächen halten, Beiträge zur Tierseuchenkasse in Niedersachsen entrichten sowie die gesetzlichen Verpflichtungen nach der Viehverkehrsverordnung einhalten. Die Antragsberechtigung für Betriebe aus anderen Bundesländern gelten in Niedersachsen jedoch nicht, wenn diese in ihrem Bundesland Förderungen erhalten oder erhalten könnten.

Die Antragsphase startet am 1. April und endet am 31. Mai 2022. Die notwendigen Antragsunterlagen veröffentlicht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 31. März hier.

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