Geflügelpest: Kreis Paderborn verschärft Regeln

Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, erlässt der Kreis Paderborn verschärfte Regeln für den Handel von Geflügel.

Innerhalb der Schutzzone und der Überwachungszone rund um die beiden Ausbruchsgeschehen der Tierseuche darf bereits seit Freitag weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung oder Einstreu die Betriebe verlassen oder neu hinzukommen.

Per Allgemeinverfügung gelten ab Mittwoch, 24.November, auch Handelsauflagen außerhalb der Restriktionszonen. Das teilte der Kreis Paderborn in einer Pressemitteilung mit. Eine Aufstallpflicht für alle Geflügel besteht weiterhin für den gesamten Kreis Paderborn.

„Das letzte Ausbruchsgeschehen im Frühjahr dieses Jahres hat eindrucksvoll gezeigt, dass dem Transport von Tieren für den gewerbsmäßigen Handel eine besondere Gefahr innewohnt. Durch den Weiterverkauf lebender Tiere an andere Höfe hatte sich die Geflügelpest seinerzeit großflächig aus Delbrück in andere Betriebe in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verteilt“, lässt sich Dr. Marlies Bölling vom Sachgebietsleiterin für Tierseuchenbekämpfung beim Kreisveterinäramt in der Pressemitteilung zitieren.

Test vor Transport

Deshalb darf nun Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt oder -ärztin auf Geflügelpest untersucht wurden.

Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen. „Wir raten auch Hobby-Haltern dringend, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Sie sollten ihre Tiere genau beobachten und bei Anzeichen der Geflügelpest sofort das Kreisveterinäramt verständigen“, so Marlies Bölling.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat ein Info-Telefon eingerichtet. Unter 05251 308-3939 beantworten die Mitarbeitenden Fragen zur Geflügelpest und den nun geltenden Regeln. Außerdem können sich hier Halterinnen und -halter melden, wenn bei ihren Tiere Symptome der Geflügelpest auftreten.

Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unter diese Nummer Funde von toten Wildvögel zu melden. Das Infotelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Verdachtsfälle auf Geflügelpest über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 7676-0, gemeldet werden.

Unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest hat der Kreis Paderborn wichtige Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest veröffentlicht. Unter anderem sind hier umfangreiche Informationen zur Schutzmaßnahmen für Tierhaltungen sowie Formulare für Ausnahmegenehmigungen zu finden.

Mehr zur Geflügelpest

Der Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Paderborn wurde bestätigt, ein weiterer Fall festgestellt. Zum Schutz von Geflügel hat der Kreis einige Maßnahmen verhängt.

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