Zwei Fälle von Geflügelpest in Delbrück-Westenholz bestätigt

Der Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Paderborn wurde bestätigt, ein weiterer Fall festgestellt. Zum Schutz von Geflügel hat der Kreis einige Maßnahmen verhängt.

Der Geflügelpestausbruch im Kreis Paderborn vom Mittwoch, dem 17. November wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. 7.400 Puten mussten getötet werden (wie wir berichteten). Darüber hinaus ist nun ein zweiter Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz betroffen. Auch hier waren Proben entnommen und vom FLI untersucht worden. Die Auswertung ergab eine Infektion mit der hoch ansteckenden Geflügelpest. Der gesamte Bestand von 43.000 Junghennen wird voraussichtlich noch heute vorsorglich gekeult werden.

Schutzmaßnahmen greifen ab Freitag 0 Uhr

Der Kreis Paderborn hat die Erlassung von zwei Schutzzonen um die Höfe verordnet. Die Schutzgebiete betragen einen Radius von jeweils mindestens drei Kilometern Durchmesser um die, mit Geflügelpest infizierten, Bestände. Die rund 250.000 Tiere innerhalb der Zonen müssen, ab Freitag, den 19. November, in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Außerdem dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände gebracht werden.

Überwachungszonen sollen Virus eindämmen

Über die Schutzzonen hinausgehend, werden Überwachungszonen mit einem Radius von je 10 Kilometern um die betroffenen Höfe eingeführt. Auch in diesem Gebiet gilt die Stallpflicht für alle Bestände. Außerdem werden die Veterinäre eine Risiko-Analyse durchführen und Geflügelhaltungen überprüfen. Auf der Internetseite des Kreises Paderborn soll in den kommenden Tagen eine interaktive Karte veröffentlicht werden, auf der Geflügelbesitzer, durch Angabe ihrer Adresse, herausfinden können, ob sie von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

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