Ausbruch bei Puten in Lippstadt

Geflügelpest erreicht Kreis Soest

Die Geflügelpest hat einen Putenbetrieb in Lippstadt-Dedinghausen im Kreis Soest erreicht. Rund 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken müssen vorsorglich getötet werden.

Im gesamten Soester Kreisgebiet gilt für Geflügel ab sofort Aufstallungspflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss.

Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Kreis Soest eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“; mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“; mindestens zehn Kilometer Radius) gebildet. Betroffen sind Teile von Lippstadt, Geseke, Erwitte, Anröchte und Rüthen.

Die Karte verdeutlicht die Schutzzone (rote Linie) und die Überwachungszone (blaue Linie). (Bildquelle: Kreis Soest)

Verbringungsverbot mit Ausnahmen?

Wer dem Veterinärdienst seine Tierbestände noch nicht gemeldet hat, sollte das schleunigst nachholen. Innerhalb der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände grundsätzlich nicht verbracht werden. Ausnahmen können genehmigt werden.

Der betroffene Geflügelhof betreibt auch einen Stall in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) nahe der Soester Kreisgrenze, für den der Ausbruch der Geflügelpest bereits Donnerstag bestätigt worden war.

Was sollten Betriebe beachten?

In diesem Zusammenhang betont Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest: „Alle Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Betriebsfremde haben in Ställen nichts zu suchen.“ Der Leitende Kreisveterinärdirektor weist außerdem besonders auf folgende Maßnahmen hin:

  • Betreten des Stalls nur in sauberer Schutzkleidung
  • Wechsel der Schutzkleidung bei mehreren Ställen, vor allem an anderen Standorten
  • Saubere Desinfektionsmatten an Ein- und Ausgängen
  • Händewaschen
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Einrichtung und Gegenständen
  • Fahrzeug- und Gerätedesinfektion
  • Kontakt zu Wildvögeln verhindern

Verdachtsfälle melden

Die Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage, warnt Professor Dr. Wilfried Hopp. Er bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Soest dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, hätten eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

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Hintergrund

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.