Spezialzuständigkeit beim Landgericht Bielefeld

Für Streitfälle bei Erneuerbaren Energien

Die Nordrhein-Westfälische Justiz rüstet sich für das zukunftsträchtige Feld der Erneuerbaren Energien. Das Landgericht Bielefeld hat daher nun eine Spezialzuständigkeit bekommen.

Die Nordrhein-Westfälische Justiz rüstet sich für das zukunftsträchtige Feld der Erneuerbaren Energien. Wie ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld mitteilt, hat dieses daher nun eine Spezialzuständigkeit für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bekommen.

Streitwert ab 50 000 €

Die Zuständigkeit am Landgericht Bielefeld betrifft zivilrechtliche Verfahren aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mit einem Streitwert von grundsätzlich mehr als 100000 €. Auf Wunsch, so heißt es aus der Pressestelle, können die Streitparteien den Rechtsstreit schon bei einem Streitwert ab 50000 € führen, sofern alle Parteien dies wollen.

Es werden Auseinandersetzungen verhandelt, die beispielsweise Gewährleistungsansprüche nach Errichtung einer Photovoltaikanlage betreffen oder Schadensersatzforderungen wegen der Lieferung fehlerhafter Komponenten von Biogasanlagen. Auch Streitigkeiten zwischen Betreibern von Windenergieanlagen und Netzbetreibern über die Kosten beim Ausbau und Anschluss an das Netz landen in Bielefeld.

OLG Hamm ist zweite Instanz

Das Landgericht Bielefeld übernimmt alle Streitigkeiten aus den Bezirken der Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen. Die Streitigkeiten aus den weiteren Landgerichtsbezirken des Landes NRW sind dem Landgericht Essen zugewiesen.

In zweiter Instanz ist das Oberlandesgericht Hamm zuständig.

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