Energiepreispauschale

300 € Entlastung auch für Landwirte

Energiepreispauschale: Auch Land- und Forstwirte, die 2022 Einkünfte erzielt haben, sind anspruchsberechtigt.

Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 soll jede aktiv tätige Erwerbsperson eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) von 300 € erhalten. Auch Land- und Forstwirte, die 2022 Einkünfte erzielt haben, sind anspruchsberechtigt.

Steuerpflichtige, die im Jahr 2022 ausschließlich Renteneinkünfte, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten, sind nicht begünstigt. Darauf weist die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, in ihrem aktuellen Informationsschreiben hin.

Mit dem Arbeitslohn September 2022 zahlen

Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die am 1. September 2022 in einem ersten Dienstverhältnis (Steuerklasse 1 bis 5) stehen, die EPP mit dem Arbeitslohn September 2022 zahlen. Der landwirtschaftliche Arbeitgeber kann die an seine Arbeitnehmer gezahlten Beträge im Regelfall von der im Anmeldezeitraum September 2022 abzuführenden Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer in Abzug bringen und somit die Zahlungen der Pauschale refinanzieren.

Minijobber erhalten Energiepreispauschale

Die EPP wird auch sogenannten Minijobbern gezahlt. Sie müssen dem Arbeitnehmer schriftlich bestätigen, dass es sich um ein Dienstverhältnis handelt.

Bei Land- und Forstwirten wird die EPP mit der Einkommensteuer-Veranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt; ein eventueller Erstattungsbetrag wird ausgezahlt. Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10. September 2022 werden um die Pauschale – gegebenenfalls bis auf 0 € – gemindert.

Energiepreispauschale versteuern

Arbeitnehmer müssen die gezahlte Energiepreispauschale für September 2022 versteuern. Hingegen pauschal besteuerte Minijobber erhalten 300 € brutto für netto. Die Pauschale soll nicht sozialversicherungspflichtig sein. Bei Land- und Forstwirten gehört die EPP 2022 zu den steuerpflichtigen Einkünften.

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