Kranken-, OP- und Haftpflicht-Versicherung

Haustiere richtig versichern

Hund, Katze oder Pferd sind für viele wie Familienangehörige. Müssen sie zum Tierarzt, kann das teuer werden. Versicherungen können das Risiko abmildern. Worauf ist bei der Auswahl zu achten?

Wer sich selbst ein Bein bricht oder einen zwickenden Blinddarm hat, macht sich viele Sorgen, meist aber nicht über die Finanzierung der Arzt­kosten. Anders ist das, wenn Haustiere zum Arzt müssen. Da können stattliche Rechnungen entstehen – nicht erst seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Tierärzte vor anderthalb Jahren.

Versicherungen versprechen, mit ihren Policen für Haustiere das finan­zielle Risiko überschaubar zu machen. Doch wie sinnvoll sind sie? Was kostet die versprochene Sicherheit? Und geht es günstiger auf anderen Wegen? Das Netzwerk der Verbraucher­zentralen in Deutschland ist diesen Fragen nachgegangen.

Viele Voraussetzungen

Das Ergebnis: Ja, Krankenversicherungen für Tiere können vor hohen Kosten schützen. Spezielle Policen gibt es insbesondere für Hunde, Katzen und Pferde. Für sie gilt meist:

  • In die Versicherung aufgenommen werden nur gesunde Tiere. Bei Vorerkrankungen wird manchmal ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand gefordert.
  • Oft gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter des Tieres für den Abschluss der Versicherung. Beim Hund sind das zum Beispiel oft sieben Jahre.
  • Ist ein Tier versichert, besteht meist eine Wartezeit von drei ­Monaten bis Behandlungskosten übernommen werden – ausgenommen sind Unfälle.

Manche Kosten bleiben

Auch wenn das Tier versichert ist, werden nicht alle Kosten erstattet.

  • In der Regel gibt es einen Selbstbehalt, also einen Kostenanteil, den die Tierhalter selbst zahlen müssen.
  • Die meisten Versicherungen zahlen nur den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tier­ärzte – auch wenn diese meist den dreifachen Satz abrechnen.
  • Außerdem ist es üblich, dass nur 80 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden. Manche Versicherungen begrenzen auch die Tierarztkosten, die sie pro Jahr übernehmen, zum ­Beispiel auf 2500 €.
  • Zudem gelten Ausschlussklauseln, die bestimmte Behandlungen von der Bezahlung durch die Versicherung ausnehmen. Dazu gehören meistens Sterilisation und Kastration, aber auch Impfungen, eine Tätowierung oder die Kennzeichnung mit einem Chip.
  • Für den Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland gibt es im Kleingedruckten viele Regelungen.
  • In den Verträgen wird für beide Seiten eine Kündigungsfrist vereinbart. Zusätzliche Möglichkeiten gibt es bei einer Beitragsanhebung und nach einem Versicherungsfall.
  • Stirbt das versicherte Tier oder wird es verkauft, erlischt der Vertrag mit der Versicherung.

Tarif kalkulieren

Die genauen Kosten der Versicherung berechnen sich nach vielen verschiedenen Parametern. Dazu gehören die Rasse, die Größe, das Gewicht, das Alter des Tieres und die Art der Haltung.

Eine Krankenvollversicherung fürs Tier kostet in etwa dreimal so viel wie eine reine OP-Versicherung. Diese zahlt nur bei Operationen, ist dafür aber deutlich günstiger. Bei Hunden ist sie beispielsweise für deutlich unter 50 € im Monat zu haben.

Eine weitere Alternative kann es sein, selbst eine Rücklage für Tierarztkosten zu bilden – zum Beispiel mit den Kosten für gängige Operationen im Hinterkopf.

Haftpflicht für Hunde und Pferde
Tiere können nicht nur selbst krank werden, sondern zum Beispiel im Straßenverkehr schwere Unfälle verursachen. Laufen Pferd oder Hund auf die Straße, dann haften Besitzer oder Besitzerin für die ­Folgen. Anders als bei Katzen, Kaninchen und anderen Kleintieren, deckt die private Haftpflichtver­sicherung solche Risiken nicht ab. Deshalb empfiehlt die Verbraucher­zentrale Besitzerinnen und Besitzern von Hunden und Pferden ­dringend, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. In sechs Bundesländern, darunter Niedersachsen, ist eine solche Versicherung für Hundehalter sogar Pflicht.

Die Zeitschrift „Finanztest“ hat folgende Kriterien definiert, die eine Hundehalterhaftpflicht mindestens erfüllen sollte:
- Die Deckungssumme für Per­sonen- und Sachschäden sollte mindestens 10 Mio. € betragen.
- Mietschäden sollten mindestens bis zu einer Höhe von 500  000 € gedeckt sein.
- Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte des eigenen Tieres sollten ebenfalls inbegriffen sein.
- Die Versicherung sollte auch greifen, wenn gerade ein anderer den Hund hütet oder wenn gegen Leinen- oder Maulkorbpflichten verstoßen wird.
- Welpen sollten mindestens sechs Monate mitversichert sein, sofern sie noch im Haushalt sind.
- Solche Versicherungen sind vergleichsweise günstig: Die Jahresprämie für Hunde liegt zum Beispiel deutlich unter 100 €.
- Pferdehalter sollten bei der Auswahl der richtigen Versicherung auch an Schäden denken, die ihre Tiere fremden Reitern und Reit­beteiligungen zufügen können.

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