Wisente im Rothaargebirge

Empfehlung des „Runden Tisches“: Die Wisente sollen bleiben​

Das Geheimnis ist gelüftet: Die freilebenden Wisente sollen im Rothaargebirge bleiben. Allerdings soll die Herdengröße von aktuell gut 40 Tieren auf 20 bis 25 Tiere gesenkt werden.​

Das sind die Empfehlungen, die der vom Kreis Siegen-Wittgenstein beauftragte „Runde Tisch“ in den vergangenen sieben Monaten erarbeitet und bei der heutigen Pressekonferenz (22. September 2023) bekannt gegeben hat. Eine letale Entnahme von Tieren soll jedoch nicht erfolgen. Stattdessen sollen überzählige Tiere in einem noch zu bauenden Gatter gefangen und an andere Gehege abgegeben werden.

Die folgenden zehn Leitlinien sind die Kernpunkte der Empfehlungen des „Runden Tisches“ und zeigen auf, wie die Weiterentwicklung des Projektes „Wisente am Rothaarsteig“ nach Ansicht der Mitglieder des „Runden Tisches“ gelingen könnte.

  1. Schnellstmögliche, sukzessive Rückführung der Herdengröße auf die vertraglich vereinbarte und wissenschaftlich empfohlene Größenordnung von 20 – 25 Tieren im Jahresendbestand.
  2. Erfüllung und Einhaltung der von den Grundstückseigentümern erstri­ttenen Rechte mit dem Schwerpunkt der Schadensvermeidung und nachrangig der Schadensregulierung.
  3. Einleitung von Prozessen, um verlorengegangenes Vertrauen und Akzeptanz, insbesondere jenseits der Kreisgrenzen, wiederzuerlangen.
  4. Etablierung von außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren mit dem Ziel eines annähernden Rechtsfriedens, um damit auch eine Konzentration auf die eigentlichenProjektziele zu erreichen.
  5. Erstellung eines umfassenden, wissenschaftlich und behördlich abgestimmten Herdenmanagements auf der Grundlage der erarbeiteten Eckpunkte, das jährlich evaluiert,transparent kommuniziert und durch einen wissenschaftlichen Beirat sowie ein Kuratorium begleitet wird.
  6. Einrichtung und Beförderung einer leistungsfähigen Trägerstruktur, vorzugsweise in Form einer Stiftung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Überleitungsvereinbarung, einer anzupassenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, ggf. eines Betreuungsvertrages sowie einer Vereinbarung zu Maßnahmen der Schadensvermeidung und dauerhaften Schadensregulierung.
  7. Grundfinanzierung durch die öffentliche Hand. Der Anteil des Landes soll dazu von derzeit 360.000 € auf 450.000 € erhöht werden. Einwerben von zivilgesellschaftlicher, finanzieller, fachlicher und ideeller Beteiligung sowie einer Risikoabdeckung durch öffentliche Institutionen.
  8. Unterstützung einer Projektstruktur, die bis zur Handlungsfähigkeit des neuen Trägers (Ziel: Frühjahr 2024) mit Förderung des Landes NRW die konkrete Aufgabenerfüllung (z.B. Ga­tterbau, Entnahme und Vermitt­lung von Tieren, Fü­tterung, Satzungsentwurf für den neuen Träger, Stiftungsgründung, Beauftragung zur Erstellung des Herdenmanagementplans) sicherstellt.
  9. Die öffentliche Hand soll gegenüber der Insolvenzverwaltung dafür Sorge tragen, dass die im öffentlich-rechtlichen-Vertrag von 2013 genannten Projektziele weiterverfolgt werden können.
  10. Die Fortführung der im öffentlich-rechtlichen Vertrag von 2013 vorgesehenen Freisetzungsphase mit dem Ziel der Etablierung eines dauerhaften Wiederansiedlungs- und Artenschutzprojektes und dessen fortlaufende Evaluierung.

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