Hinzuverdienst bis 520 €

SVLFG erhöht Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 € in voller Höhe gewährt

Ab 1. Oktober 2022 werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 € in voller Höhe gewährt. Das teilt die SVLFG heute mit.

Hintergrund ist das Mindestlohnerhöhungsgesetz. Dadurch ist die Hinzuverdienstgrenze an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt. Das Ganze gilt ab 1. Oktober 2022. Für Rentner bedeutet das nun: Ein Hinzuverdienst wird einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet, wenn mehr als monatlich 520 € erzielt werden. Bis Ende September gilt noch die alte Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt bei 450 € monatlich.

Grundsätzlich gilt das Gleiche laut SVLFG auch für Altersrenten. Allerdings mit der Einschränkung, dass auf diese nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz bis zum 31. Dezember 2022 kein Hinzuverdienst angerechnet wird.

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