Landwirtschaft im Nebenerwerb

Dauerbrenner „Alterskasse“

Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, für den geht kein Weg an der Alterskasse vorbei. In bestimmten Fällen können sich Nebenerwerbslandwirte befreien lassen. Ob das immer eine gute Idee ist?

"Die Alterskasse nervt mich“, sagt eine Bäuerin aus dem Sauerland. Sie spricht aus, was mancher Tierhalter und Ackerbauer denkt. Immer wieder hadern Nebenerwerbslandwirte damit, ob sie sich nicht wegen der hohen Kosten von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) befreien lassen sollen. Das ist nämlich möglich.

Alterssicherung ist Pflicht

Die LAK gehört zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie ist für Landwirte, ihre Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige das, was für Arbeitnehmer und Auszubildende in und außerhalb der Landwirtschaft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist: ein Baustein für die Altersvorsorge.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Um den Lebensstandard im Alter zu halten, sollten Landwirte ihre Rente durch Altenteilsleistungen, Pachteinnahmen, Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder über eine private Vorsorge ergänzen. Bei der LAK handelt es sich um eine berufsständische, gesetzliche Pflichtversicherung für alle Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, sobald ihr Betrieb eine Mindestgröße von 8 ha erreicht hat bzw. 75 ha Forst oder 2,20 ha Spezial- oder 2,50 ha Weihnachtsbaumkulturen.

Leistungen der Alterskasse

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird in der Alterssicherung der Landwirte ein Einheitsbeitrag erhoben, der nicht einkommensbezogen ist. Aktuell sind es monatlich 270 € West und 260 € Ost. Zahlen müssen sowohl der Unternehmer bzw. die Unternehmerin als auch Ehepartner, die nicht arbeiten gehen.

Dafür haben Versicherte, sobald sie bestimmte Wartezeiten erfüllen, Ansprüche etwa auf Leistungen zur Rehabilitation und Prävention, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrenten.

Sobald Landwirte die...