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Steuererklärung 2023: Weniger Steuern durch Versicherungen

Versicherungen geben Sicherheit und lassen sich steuerlich absetzen. Wie und bei welchen Vorsorgeaufwendungen das möglich ist, erfahren Sie hier.

Versicherungen sichern Risiken ab und gleichzeitig mindern sie die Steuerlast. Wie und bei welchen Vorsorgeaufwendungen das möglich ist, und in welche Anlage die Aufwendungen bei der Steuererklärung einzutragen sind, das erklären Experten der ARAG.

Basisversorgung als Sonderausgaben absetzen

Die klassischen Renten, also

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die Rürup-Rente als private Zusatzversicherung
  • sowie die Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk
  • und zur landwirtschaftlichen Alterskasse,

zählen zur sogenannten Basisversorgung innerhalb der Altersvorsorgeaufwendungen. Die Beiträge, die dafür aufgebracht werden, lassen sich steuerlich absetzen und zwar als Sonderausgaben. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden in der Steuererklärung in der Anlage (V) Vorsorgeaufwand eingetragen.

Laut ARAG-Experten lassen sich die Ausgaben ab dem Jahr 2023 sogar komplett bis zu ihrer Maximalgrenze absetzen.

  • Maximalgrenze für Ledige für 2023: 25786 €
  • Maximalgrenze für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: 51572 €

Achtung: Die ARAG Experten weisen daraufhin, dass für die Steuern des Jahres 2022 noch eine Einschränkung gilt. Aktuell erkennt das Finanzamt nur 94 % des Maximalbetrags an. Außerdem ist der ohnehin steuerfreie Arbeitgeberanteil jeweils abzuziehen.

Riester-Rente gesondert angeben

Auch die Riester-Rente lässt sich als Sonderausgabe absetzen. Allerdings gibt es einen Haken: Die Riester-Rente wird nicht mit in die Gesamtsumme eingerechnet und fällt somit auch nicht mit unter die Maximalgrenze. Es ist laut ARAG-Experten möglich, die Riester-Rente einmal extra mit bis zu 2100 € gesondert anzugeben; einzutragen in der Anlage Altersvorsorge (AV).

Was ist mit Krankenversicherung, Haftpflicht, Kfz?

Daneben gibt es weitere Vorsorgeaufwendungen, mit denen sich das zu versteuernde Einkommen senken lässt. "Das sind auch die Krankenversicherung samt Krankenzusatz- sowie Auslandsreisekrankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie entsprechende Ergänzungen, private Unfallversicherungen, Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherungen oder Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherung", zählt die ARAG auf. Letztere ist jedoch nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn sie vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Diese Versicherungen sind ‚sonstige Vorsorge‘ und werden ebenfalls in der Anlage (V) Vorsorgeaufwand eingetragen.

Auch hier hat die steuerliche Anrechnung ihre Grenzen:

  • 1900 € für Arbeitnehmer
  • 2800 € für Selbstständige
  • Ehepartner und eingetragene Partnerschaften dürfen jeweils den doppelten Beitrag ausschöpfen.

Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung können voll abgesetzt werden, auch wenn sie über die genannten Grenzen hinausgehen.

Berufliche Policen lassen sich unbegrenzt absetzen

Berufshaftpflichtversicherungen, der Anteil der Unfallversicherungen für den Bereich Arbeit sowie Arbeitsrechtsschutzversicherungen fallen unter Werbungskosten und sind vollständig absetzbar, berichten die ARAG-Experten. Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) der Steuererklärung zu machen.

Nachweise: Das Finanzamt interessiert die tatsächlich gezahlten Beträge. Und so werden Versicherungsverträge oder Policen nicht unbedingt als Nachweis anerkannt. Die ARAG Experten raten dringend dazu, Lohnsteuerbescheide, Rechnungen oder noch besser Überweisungsbelege und Kontoauszüge aufzubewahren und zumindest auf Nachfrage nachzureichen.

Steuererklärung 2022: Fristen verlängert

Das Finanzamt gewährt allen, die eine Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 abgeben müssen, einen Aufschub:

  • Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2022 erst bis spätestens 31. Juli 2024 abgeben.
  • Für Steuerzahler, die ihre Erklärungen ohne Hilfe eines Steuerberaters anfertigen, endet die Frist am 2. Oktober 2023.

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