Grundsteuerreform = Grundsteuererhöhung?

Leserfrage: Bei großen Grundflächen kann es sein, dass die Grundsteuer B einen höheren Betrag ergibt als die bisher bezahlte Grundsteuer A. Wäre da nicht geboten, die Grundsteuer A abzuschaffen?

Wochenblatt-Leser Karl H. fragt: Die Neuberechnung der Grundsteuern soll aufkommensneutral sein. Zukünftig ist für die Wohngrundstücke der Landwirte die Grundsteuer B zu bezahlen. Bei oft großen Grundflächen kann es sein, dass die zu entrichtende Grundsteuer B bereits einen höheren Betrag ergibt als die bisher bezahlte Grundsteuer A. Wäre da nicht geboten, die Grundsteuer A abzuschaffen, um Aufkommensneutralität zu gewährleisten?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Im Rahmen der Grundsteuerreform regelt der Gesetzgeber die neuen Bewertungsverfahren für das Grundvermögen (Grundsteuer B) und im sogenannten Bundesmodell für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A). Dieses Modell gilt auch in Nordrhein-Westfalen.

„Da die Grundsteuer für die kommunalen Haushalte von enormer Bedeutung...


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