Tierschutztransportverordnung

Kälberhütten: Maße beachten!

Kälber, älter als zwei Wochen, brauchen mehr Platz. Das gilt es bei Neubauten und beim Kauf von Kälberhütten zu beachten.

Alle Kälber müssen seit Beginn dieses Jahres mindestens 28 Tage auf dem Milchviehbetrieb bleiben. So verlangt es die Änderung der Tierschutztransportverordnung. Doch brauchen Kälber, älter als zwei Wochen, mehr Platz in der Einzelhaltung. Das besagt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, erklärte Sabine Pittgens von der Landwirtschaftskammer NRW bei der Tagung der Bauförderung Landwirtschaft (BFL) vergangene Woche auf Haus Düsse im Kreis Soest. Für Kälber im Alter von mehr als zwei bis maximal acht Wochen gilt:

  • Boxenbreite: 90 bis 100 cm.
  • Boxenlänge: 160 cm bzw. 180 cm bei innen liegendem Trog.

Falls Betriebe in Einzelhütten investieren wollen, riet Pittgens zu flexiblen Systemen mit herausnehmbaren Trennwänden. Denn die Diskussionen...


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