Alle Kälber müssen seit Beginn dieses Jahres mindestens 28 Tage auf dem Milchviehbetrieb bleiben. So verlangt es die Änderung der Tierschutztransportverordnung. Doch brauchen Kälber, älter als zwei Wochen, mehr Platz in der Einzelhaltung. Das besagt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, erklärte Sabine Pittgens von der Landwirtschaftskammer NRW bei der Tagung der Bauförderung Landwirtschaft (BFL) vergangene Woche auf Haus Düsse im Kreis Soest. Für Kälber im Alter von mehr als zwei bis maximal acht Wochen gilt:
- Boxenbreite: 90 bis 100 cm.
- Boxenlänge: 160 cm bzw. 180 cm bei innen liegendem Trog.
Falls Betriebe in Einzelhütten investieren wollen, riet Pittgens zu flexiblen Systemen mit herausnehmbaren Trennwänden. Denn die Diskussionen um „End The Cage Age“ (Ende der Käfighaltung) und das Thema „Pairing“ (Paarhaltung von Kälbern) seien in aller Munde.
Außerdem legte Pittgens den Zuhörern nahe, das Platzangebot bei der Gruppenhaltung zu beachten. Für Kälber in Kleingruppen (zwei bis drei Tiere) und im Alter von mehr als zwei bis zu acht Wochen sind 4,5 m2 pro Bucht gefordert.
Grundsätze für den Neubau
Plant ein Betrieb einen neuen Kälberstall, sollte dieser folgende produktionstechnische Grundsätze beachten, erklärte Pittgens:
- Erforderliche Stallkapazitäten: Die nötige Zahl der Stallplätze richtet sich nach dem Betriebssystem. Ein Milchviehbetrieb, der nur die weibliche Nachzucht aufzieht braucht weniger Plätze als einer, der alle Kälber zur Aufzucht behält.
- Gruppengröße und maximaler Altersunterschied: Es gibt saisonale Schwankungen bei den Kalbungen. In manchen Monaten kommen mehr Kälber zur Welt, in anderen weniger. Wichtig ist, dass der Altersunterschied der Kälber einer Gruppe maximal vier Wochen beträgt, besser sind zwei Wochen. Außerdem sollte ein Leerstand der Boxen eingeplant werden (Hygiene).
- Feste Gruppenstruktur: Das Rein-Raus-System ist zu empfehlen.
- Tränke: Das Stallkonzept muss zum gewünschten Tränkesystem passen.
- Stallklima: Kälber mögen eine Raumtemperatur zwischen 18 und 20 °C. Diese können Landwirte zum Beispiel mithilfe von Kleinklimazonen, Einstreu oder Kälberdecken erreichen. Der Ammoniakgehalt sollte unter 5 ppm liegen und der Keimgehalt in der Stallluft unter 1000 KBE/m3. Außerdem gilt es Zugluft zu vermeiden.
Pittgens erinnerte zudem: Die Übergangsfrist zur Gestaltung der Liegeflächen ist im Februar 2024 um. Liegeflächen müssen dann trocken und weich oder elastisch verformbar sein.
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