Blauzungenkrankheit
Blauzunge: Was gilt für Kälber, Zucht- und Schlachtvieh?
Hier finden Sie die aktuellen Regelungen zur Schlachtung und Verbringung von Kälbern, Zucht- und Schlachtvieh, sowie die Tierhaltererklärung.
Nach NRW hat die Blauzungenkrankheit auch Niedersachsen erreicht. Seit Montagabend besteht auf einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland der amtliche BTV-Verdacht. Zu Redaktionsschluss am Dienstagvormittag gab es für NRW diese Regelungen: Bei Kälbern gibt es keine Auflagen für den Transport innerhalb von NRW. Transporte in die Niederlande sind möglich, wenn Kälber eine PCR-Blutprobe (Ergebnis nicht älter als sieben Tage) haben und sieben Tage vor der Reise eine Repellentienbekämpfung hatten. Diese Info kam am Freitagnachmittag und war für eine Abholung am Montag fast immer zu spät, berichtet Dr. Frank Greshake von der LWK NRW.
Einige Kälbervermarkter überlegen, Kälber mit negativem Blutprobenergebnis abzuholen. Möglich ist, dass die Niederlande den Import von Kälbern aus BTV-Gebieten künftig ohne Blutprobe erlauben.
Verbringung innerhalb Deutschlands
Die Verbringung von Zucht- und Nutzvieh in freie Gebiete ist unverändert nicht möglich, sagt Dr. Greshake. Der Transport von Schlachtvieh innerhalb NRW bleibt dagegen ohne Auflage möglich. Die Verbringung in andere, freie Bundesländer ist vom landwirtschaftlichen Betrieb zur direkten Schlachtung möglich. Erforderlich ist eine Anmeldung 48 Stunden vor Lieferung an den Betreiber des aufnehmenden Schlachtbetriebes sowie eine Tierhaltererklärung. In dieser bestätigt der Landwirt unter anderem, dass in den vergangenen 30 Tagen keine Anzeichen von BTV in seinem Betrieb aufgetreten sind. Die Tierhaltererklärung finden Sie hier:
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