Afrikanische Schweinepest
ASP: 195.000 Schweine im Stand-Still
Die Schweinehaltung in den Schutz- und Überwachungszonen der Kreise Emsland und der Grafschaft Bentheim befindet sich im „Lockdown“. Wie viele Tiere sind betroffen? Wann greifen Ausnahmeregelungen?
Die Schweinehaltung in den Schutz- und Überwachungszonen der Kreise Emsland und der Grafschaft Bentheim befindet sich im „Lockdown“. Grundsätzlich sind Transport und Verkauf von Schweinen zunächst einmal verboten. Doch darauf nimmt die Biologie keine Rücksicht.
Zwischen 5000 und 7000 Mastschweine werden jede Woche schlachtreif und stauen sich in den Ställen. Bei den Sauenhaltern ist das Problem noch gravierender, da wöchentlich neue Ferkel dazukommen. Doch gibt es dazu noch keine genauen Zahlen.
90 Tage Stillstand
Der Stand-Still gilt zunächst für 90 Tage. Ziel ist es, die Region nach 45 Tagen frei zu bekommen. Das gelingt nur, wenn die EU davon überzeugt werden kann, dass die Biosicherheit in den Betrieben hoch ist und kein ASP-Risiko besteht.
Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn die Kontrollen auf weitere ASP-Fälle in den Restriktionszonen negativ bleiben. Jedoch dürfen Schweine aus der Schutzzone nur zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden. Die Suche nach einem Schlacht-unternehmen für diese Tiere ist noch im Gange. Bislang hat sich kein Schlachthof aus der Region „vorgedrängt“, da Betreiber einen Imageschaden bei ihren Kunden befürchten. Die Schlachtschweine aus den Restriktionszonen in Ostdeutschland sind bislang im schleswig-holsteinischen Kellinghusen geschlachtet worden.
Antragstellung schon möglich
Schon jetzt können Anträge für das Verbringen von Schlachttieren bei den beiden Landkreisen gestellt werden. Die Tiere müssen in den letzten sieben Tagen vor dem Transport stichprobenartig virologisch auf ASP untersucht werden – bei Gruppen bis zehn Schweinen alle Tiere, bei größeren Gruppen maximal 29 Tiere. Zusätzlich muss der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor Verladungsbeginn klinisch untersucht werden.
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