Auf den Betrieben 10 km rund um den Seuchenherd sitzen die Schweine fest. Wie lange gilt der Stand-Still?
Das hängt von der EU ab, die sichergehen will, dass der Seuchenherd getilgt ist. Darum ist schnelle und sorgfältige Arbeit aller Beteiligten vor Ort wichtig. Zum einen durch Keulen des Ausbruchsbetriebs plus Reinigung und Desinfektion durch eine Fachfirma. Zum anderen durch Kontrolle aller Schweine haltenden Betriebe in den Restriktionszonen, um sicherzustellen, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) sich nicht ausgebreitet hat. Dazu checken die Amtsveterinäre Dokumentation und Biosicherheit in den Betrieben. In der 3-km-Schutzzone ziehen sie Blutproben. In der Überwachungszone reicht in der Regel die klinische Untersuchung. Damit das bei fast 300 Betrieben nicht zu lange dauert, helfen die praktizierenden Tierärzte und die Nachbarkreise mit.
Was passiert, wenn ein weiterer Betrieb mit ASP auffällt?
Dann wird die Sperrzone III über die Schutz- und Überwachungszone gelegt. Hier gelten 15 Tage Stand-Still. Zudem erhöhte Biosicherheitsanforderungen, da die EU jeglichen Wildschweinkontakt ausschließen will. So bekommt ein Betrieb ohne ordnungsgemäße Einfriedung keine Ausnahmegenehmigung für das Verbringen der Schweine. Das sind die neuen Spielregeln der EU-One-Health-Strategie, die seit April letzten Jahres gelten.
Besonders bitter wirken sich Mängel bei der Biosicherheit im Seuchenfall aus. Dann kann die Entschädigung durch die Tierseuchenkasse gekürzt oder gar gestrichen werden. Da haben die Amtsveterinäre keinen Spielraum.
Worauf müssen Landwirte in punkto Hygiene besonders achten, damit sie im Seuchenfall nicht leer ausgehen?
Tierhalter sollten in seuchenfreien Zeiten die Biosicherheit in ihrem Betrieb kritisch hinterfragen und auf Vordermann bringen. Es ist in ihrem eigenen Interesse, wirksame Barrieren gegen Krankheitserreger aufzubauen.
So muss die Einfriedung dort dicht sein, wo Wildschweine die Laufwege des Landwirts kreuzen können. Dafür eignet sich ein etwa 1,50 m hoher, engmaschiger Drahtzaun. Ein- und Ausgänge müssen geschlossen gehalten werden.
Eine Hygieneschleuse sollte Schwarz- und Weißbereich trennen. Saubere Betriebskleidung inklusiv Stiefel sind Pflicht. Vor jedem Stall sollten die Stiefel gereinigt und desinfiziert werden.
Wichtig ist auch die ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung – samt Dokumentation. Wer das nicht einhalten kann, sollte einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Auch für Jäger hat sich Entscheidendes geändert.
Jäger, die Kontakt mit Wildschweinen hatten, sind verpflichtet, sich danach mindestens 48 Stunden von Hausschweinen fernzuhalten. Das sollten Landwirte beherzigen und zur eigenen Sicherheit auch dokumentieren. Mitarbeiter sollten durch eine Arbeitsanweisung in die Pflicht genommen werden.
Gelten diese Hygienevorschriften nur für große Betriebe?
Während früher größere Schweinebetriebe strengere Auflagen erfüllen mussten, ist dies seit April 2021 unabhängig von der Größe. Die EU fordert seitdem, dass auch Hobbyhalter die Biosicherheitsanforderungen erfüllen.
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