Interview: Afrikanische Schweinepest

Biosicherheit – wichtiger denn je!

Schweinehalter in der Schutz- und Überwachungszone können frühestens sieben Tage nach ASP-Ausbruch Tiere abgeben. Die Regeln verschärfen sich, wenn ein zweiter Betrieb ASP bekommt. Was gilt wann?

Auf den Betrieben 10 km rund um den Seuchenherd sitzen die Schweine fest. Wie lange gilt der Stand-Still?

Das hängt von der EU ab, die sichergehen will, dass der Seuchenherd getilgt ist. Darum ist schnelle und sorgfältige Arbeit aller Beteiligten vor Ort wichtig. Zum einen durch Keulen des Ausbruchs­betriebs plus Reinigung und Desinfektion durch eine Fachfirma. Zum anderen durch Kontrolle aller Schweine haltenden Betriebe in den Restriktionszonen, um sicherzustellen, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) sich nicht ausgebreitet hat. Dazu checken die Amtsveterinäre Dokumentation und Biosicherheit in den Betrieben. In der 3-km-Schutzzone ziehen sie Blutproben. In der Überwachungszone reicht in der Regel die klinische Untersuchung. Damit das bei fast 300 Betrieben nicht zu lange dauert, helfen die praktizierenden Tierärzte und die Nachbarkreise mit.

Was passiert, wenn ein weiterer Betrieb mit ASP auffällt?

Dann wird die...